Definitionen
Hausbankenverfahren
Öffentliches RechtDas Hausbankenverfahren ist ein im öffentlichen Förderrecht etabliertes Verfahren zur Vergabe staatlicher Förderdarlehen, bei dem der Antragsteller den Förderantrag nicht unmittelbar bei der staatlichen Förderbank (z.B. KfW), sondern über seine Hausbank als Durchleitungsinstitut stellt, die ihrerseits das Kreditrisiko (mit-)trägt und gegenüber der Förderbank als Vertragspartner auftritt. Die Hausbank prüft dabei die Bonität des Antragstellers und leitet den Antrag an die Förderbank weiter, sodass zwischen Antragsteller und Förderbank in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis entsteht.
Ansprechpartner des Geförderten ist die Hausbank, nicht die staatliche Förderbank.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Handwerker H will die Heizung seines Betriebsgebäudes erneuern und dafür 1ein zinsgünstiges Darlehen aus einem Programm der staatlichen Förderbank nutzen. 2Er stellt den Antrag bei seiner Sparkasse, die seine Bonität prüft und den Antrag weiterleitet. Die Sparkasse schließt mit H den Darlehensvertrag, 3haftet gegenüber der Förderbank für einen Teil des Ausfallrisikos und 4erhält von ihr die Mittel.
Trifft „Hausbankenverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches FörderdarlehenEs geht um ein staatliches Förderdarlehen.
- 2erfülltAntrag über die HausbankDer Antrag läuft über die Hausbank.
- 3erfülltHausbank trägt das Kreditrisiko mitDie Sparkasse trägt das Kreditrisiko mit.
- 4erfülltHausbank als Vertragspartner der FörderbankDie Sparkasse steht der Förderbank als Vertragspartnerin gegenüber.
Studentin S will ein zinsgünstiges Darlehen aus einem Programm einer privaten Stiftung eines Unternehmens nutzen, an der der Staat nicht beteiligt ist. 2Sie stellt den Antrag bei ihrer Sparkasse, die ihre Bonität prüft und den Antrag weiterleitet. Die Sparkasse schließt mit S den Darlehensvertrag, 3haftet gegenüber der Stiftung für einen Teil des Ausfallrisikos und 4erhält von ihr die Mittel.
Trifft „Hausbankenverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltStaatliches FörderdarlehenDie Mittel stammen von einer privaten Stiftung; es handelt sich nicht um staatliche Förderung.
- 2erfülltAntrag über die HausbankDer Antrag läuft über die Hausbank.
- 3erfülltHausbank trägt das Kreditrisiko mitDie Sparkasse trägt das Kreditrisiko mit.
- 4erfülltHausbank als Vertragspartner der FörderbankDie Sparkasse steht dem Geldgeber als Vertragspartnerin gegenüber.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der Antragsteller habe aus dem Darlehensverhältnis unmittelbare Ansprüche gegen die Förderbank.
RichtigVertragspartner des Antragstellers ist die Hausbank; zur Förderbank besteht in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema