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Hausbankenverfahren

Öffentliches Recht

Das Hausbankenverfahren ist ein im öffentlichen Förderrecht etabliertes Verfahren zur Vergabe staatlicher Förderdarlehen, bei dem der Antragsteller den Förderantrag nicht unmittelbar bei der staatlichen Förderbank (z.B. KfW), sondern über seine Hausbank als Durchleitungsinstitut stellt, die ihrerseits das Kreditrisiko (mit-)trägt und gegenüber der Förderbank als Vertragspartner auftritt. Die Hausbank prüft dabei die Bonität des Antragstellers und leitet den Antrag an die Förderbank weiter, sodass zwischen Antragsteller und Förderbank in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis entsteht.

Merksatz

Ansprechpartner des Geförderten ist die Hausbank, nicht die staatliche Förderbank.

Wer ist mit wem verbunden?Die Hausbank steht zwischen Antragsteller und Förderbank; eine direkte Vertragsbeziehung fehlt in der Regel.
Antrag und DarlehenVertragspartnerKeine direkteBindungAAntragstellerHHausbank(Durchleitungsinstitut)FStaatlicheFörderbank123AAntragstellerHHausbank(Durchleitungsinstitut)FStaatlicheFörderbank
1
Antrag und Darlehen
Die Hausbank prüft die Bonität und leitet den Antrag weiter.
2
Vertragspartner
Die Hausbank tritt gegenüber der Förderbank als Vertragspartner auf und trägt das Risiko mit.
3
Keine direkte Bindung
Zwischen Antragsteller und Förderbank entsteht in der Regel kein Rechtsverhältnis.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Handwerker H will die Heizung seines Betriebsgebäudes erneuern und dafür 1ein zinsgünstiges Darlehen aus einem Programm der staatlichen Förderbank nutzen. 2Er stellt den Antrag bei seiner Sparkasse, die seine Bonität prüft und den Antrag weiterleitet. Die Sparkasse schließt mit H den Darlehensvertrag, 3haftet gegenüber der Förderbank für einen Teil des Ausfallrisikos und 4erhält von ihr die Mittel.

Trifft „Hausbankenverfahren“ hier zu?

„Hausbankenverfahren“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Förderdarlehen
    Es geht um ein staatliches Förderdarlehen.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag über die Hausbank
    Der Antrag läuft über die Hausbank.
    erfüllt
  3. 3
    Hausbank trägt das Kreditrisiko mit
    Die Sparkasse trägt das Kreditrisiko mit.
    erfüllt
  4. 4
    Hausbank als Vertragspartner der Förderbank
    Die Sparkasse steht der Förderbank als Vertragspartnerin gegenüber.
    erfüllt
BFall B

Studentin S will ein zinsgünstiges Darlehen aus einem Programm einer privaten Stiftung eines Unternehmens nutzen, an der der Staat nicht beteiligt ist. 2Sie stellt den Antrag bei ihrer Sparkasse, die ihre Bonität prüft und den Antrag weiterleitet. Die Sparkasse schließt mit S den Darlehensvertrag, 3haftet gegenüber der Stiftung für einen Teil des Ausfallrisikos und 4erhält von ihr die Mittel.

Trifft „Hausbankenverfahren“ hier zu?

„Hausbankenverfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Staatliches Förderdarlehen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Förderdarlehen
    Die Mittel stammen von einer privaten Stiftung; es handelt sich nicht um staatliche Förderung.
    fehlt
  2. 2
    Antrag über die Hausbank
    Der Antrag läuft über die Hausbank.
    erfüllt
  3. 3
    Hausbank trägt das Kreditrisiko mit
    Die Sparkasse trägt das Kreditrisiko mit.
    erfüllt
  4. 4
    Hausbank als Vertragspartner der Förderbank
    Die Sparkasse steht dem Geldgeber als Vertragspartnerin gegenüber.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, der Antragsteller habe aus dem Darlehensverhältnis unmittelbare Ansprüche gegen die Förderbank.

RichtigVertragspartner des Antragstellers ist die Hausbank; zur Förderbank besteht in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis.

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