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Hauptforderung

§ 767 BGB · Zivilrecht

Die Hauptforderung ist der selbstständige Anspruch auf die eigentliche Leistung, zu dem Nebenforderungen wie Zinsen hinzutreten können. Bei akzessorischen Sicherungsrechten wie einer Bürgschaft ist damit die gesicherte Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner gemeint, von deren Bestand das Sicherungsrecht grundsätzlich abhängt.

Merksatz

Bei der Bürgschaft bestimmt grundsätzlich die gesicherte Hauptforderung den Umfang der Bürgenhaftung.

Welche Forderung sichert die Bürgschaft?Die Hauptforderung richtet sich gegen den Hauptschuldner. Der Bürge haftet dem Gläubiger aus einem anderen Schuldverhältnis.
HauptforderungBürgschaftGGläubigerHHauptschuldnerBBürge12GGläubigerHHauptschuldnerBBürge
1
Hauptforderung
Der Gläubiger verlangt vom Hauptschuldner die gesicherte Leistung.
2
Bürgschaft
Die Verpflichtung des Bürgen hängt grundsätzlich vom Bestand der gesicherten Forderung ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hat Leon 5.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin war vor zwei Wochen. Vera und Mara haben schriftlich und mit Veras eigenhändiger Unterschrift vereinbart, dass Vera für die Rückzahlung einsteht, ohne dass Mara zuvor gerichtlich gegen Leon vorgehen muss. Leon hat bisher nichts zurückgezahlt. Mara verlangt von Leon die Rückzahlung der 5.000 Euro.

Trifft „Hauptforderung“ hier zu?

„Hauptforderung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Forderung des Gläubigers
    Mara hat als Darlehensgeberin einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.
    erfüllt
  2. 2
    Anspruch richtet sich gegen den Hauptschuldner
    Leon schuldet die durch Veras Bürgschaft gesicherte Darlehensrückzahlung.
    erfüllt
BFall B

Mara hat Leon 5.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin war vor zwei Wochen. Vera und Mara haben schriftlich und mit Veras eigenhändiger Unterschrift vereinbart, dass Vera für die Rückzahlung einsteht, ohne dass Mara zuvor gerichtlich gegen Leon vorgehen muss. Leon hat bisher nichts zurückgezahlt. 1Mara verlangt aufgrund der Vereinbarung mit Vera nun von Vera die Zahlung der 5.000 Euro.

Trifft „Hauptforderung“ hier zu?

„Hauptforderung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anspruch richtet sich gegen den Hauptschuldner

An der Definition geprüft

  1. 1
    Forderung des Gläubigers
    Mara hat aufgrund der Bürgschaft einen Zahlungsanspruch gegen Vera.
    erfüllt
  2. 2
    Anspruch richtet sich gegen den Hauptschuldner
    Der geltend gemachte Anspruch richtet sich gegen die Bürgin Vera und nicht gegen den Hauptschuldner Leon.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Zahlungsanspruch gegen den Bürgen wird mit der durch die Bürgschaft gesicherten Hauptforderung gleichgesetzt.

RichtigDie gesicherte Hauptforderung richtet sich gegen den Hauptschuldner; gegen den Bürgen besteht ein eigener Anspruch aus der Bürgschaft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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