Definitionen
Hauptforderung
§ 767 BGB · ZivilrechtDie Hauptforderung ist der selbstständige Anspruch auf die eigentliche Leistung, zu dem Nebenforderungen wie Zinsen hinzutreten können. Bei akzessorischen Sicherungsrechten wie einer Bürgschaft ist damit die gesicherte Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner gemeint, von deren Bestand das Sicherungsrecht grundsätzlich abhängt.
Bei der Bürgschaft bestimmt grundsätzlich die gesicherte Hauptforderung den Umfang der Bürgenhaftung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hat Leon 5.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin war vor zwei Wochen. Vera und Mara haben schriftlich und mit Veras eigenhändiger Unterschrift vereinbart, dass Vera für die Rückzahlung einsteht, ohne dass Mara zuvor gerichtlich gegen Leon vorgehen muss. Leon hat bisher nichts zurückgezahlt. Mara verlangt von Leon die Rückzahlung der 5.000 Euro.
Trifft „Hauptforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltForderung des GläubigersMara hat als Darlehensgeberin einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.
- 2erfülltAnspruch richtet sich gegen den HauptschuldnerLeon schuldet die durch Veras Bürgschaft gesicherte Darlehensrückzahlung.
Mara hat Leon 5.000 Euro geliehen; der vereinbarte Rückzahlungstermin war vor zwei Wochen. Vera und Mara haben schriftlich und mit Veras eigenhändiger Unterschrift vereinbart, dass Vera für die Rückzahlung einsteht, ohne dass Mara zuvor gerichtlich gegen Leon vorgehen muss. Leon hat bisher nichts zurückgezahlt. 1Mara verlangt aufgrund der Vereinbarung mit Vera nun von Vera die Zahlung der 5.000 Euro.
Trifft „Hauptforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltForderung des GläubigersMara hat aufgrund der Bürgschaft einen Zahlungsanspruch gegen Vera.
- 2fehltAnspruch richtet sich gegen den HauptschuldnerDer geltend gemachte Anspruch richtet sich gegen die Bürgin Vera und nicht gegen den Hauptschuldner Leon.
Typische Fehler
FehlerDer Zahlungsanspruch gegen den Bürgen wird mit der durch die Bürgschaft gesicherten Hauptforderung gleichgesetzt.
RichtigDie gesicherte Hauptforderung richtet sich gegen den Hauptschuldner; gegen den Bürgen besteht ein eigener Anspruch aus der Bürgschaft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema