Definitionen
Hauptsache
§§ 4 Abs. 1, 926 Abs. 1 ZPO · ZivilrechtDie Hauptsache ist das eigentliche Rechtsschutzbegehren in der Sache selbst, auf dessen Durchsetzung das Verfahren gerichtet ist, im Gegensatz zu vorläufigen oder sichernden Maßnahmen (einstweiliger Rechtsschutz) sowie zu Nebenansprüchen wie Zinsen oder Kosten.
Ob ein Anspruch zur Hauptsache gehört, hängt von seiner Rolle im konkreten Verfahren ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hat Leon 2.000 Euro geliehen, die er zum vereinbarten Termin nicht zurückzahlt. Sie beantragt beim Gericht, Leon zur Rückzahlung dieser 2.000 Euro zu verpflichten. Über diesen Antrag soll das Gericht endgültig entscheiden. Für die Berechnung des Geldwerts der Klage wird dieser Rückzahlungsantrag betrachtet.
Trifft „Hauptsache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSachliches Rechtsschutzbegehren als VerfahrenszielMara verfolgt mit ihrem Antrag einen sachlichen Anspruch auf Rückzahlung.
- 2erfülltKein bloß vorläufiger oder sichernder RechtsschutzMara verlangt eine endgültige Entscheidung statt einer vorläufigen Sicherung.
- 3erfülltKein NebenanspruchDer Antrag betrifft den geliehenen Geldbetrag selbst und keine zusätzliche Nebenforderung.
Mara hat Leon 2.000 Euro geliehen, die er zum vereinbarten Termin nicht zurückzahlt. 1Sie klagt auf Rückzahlung der 2.000 Euro und zusätzlich auf 40 Euro Zinsen für die bisherige Verzögerung. 2Über beide Zahlungsanträge soll das Gericht endgültig entscheiden. Für die Berechnung des Geldwerts der Klage wird hier nur der Antrag auf Zahlung der 40 Euro Zinsen betrachtet.
Trifft „Hauptsache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSachliches Rechtsschutzbegehren als VerfahrenszielAuch mit dem Zinsantrag verfolgt Mara einen sachlichen Zahlungsanspruch.
- 2erfülltKein bloß vorläufiger oder sichernder RechtsschutzAuch über die Zinsen wird eine endgültige Entscheidung verlangt.
- 3fehltKein NebenanspruchDie zusätzlich zum Darlehensbetrag verlangten Zinsen sind bei der Wertberechnung eine Nebenforderung.
Typische Fehler
FehlerZusätzlich zum eingeklagten Darlehensbetrag verlangte Zinsen werden bei der Wertberechnung als Hauptsache eingeordnet.
RichtigBei der Wertberechnung sind diese zusätzlich verlangten Zinsen eine Nebenforderung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema