Definitionen
Hausrecht
§ 123 StGB · StrafrechtDas Hausrecht ist das aus dem Eigentum oder dem berechtigten Besitz an einem Raum oder Grundstück folgende Recht, darüber zu bestimmen, wer die Räumlichkeit betreten und sich darin aufhalten darf, und Unbefugten den Zutritt zu verwehren bzw. sie zum Verlassen aufzufordern.
Das Hausrecht erfasst die Entscheidung über den Zutritt und den weiteren Aufenthalt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna hat eine Wohnung gemietet und wohnt dort allein. 2Ein unangekündigter Bekannter klingelt, doch Anna öffnet ihm nicht. Ihre Freundin lädt Anna dagegen zum Abendessen ein und bittet sie später, zu gehen.
Trifft „Hausrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentum oder berechtigter Besitz an Raum oder GrundstückAnna besitzt die Wohnung aufgrund ihres Mietvertrags berechtigt.
- 2erfülltBefugnis, Zutritt und Aufenthalt zu bestimmen und Unbefugte auszuschließenAls alleinige Mieterin kann Anna über den Zutritt von Besuchern und die Dauer ihres Aufenthalts entscheiden.
1Ben gehört eine Wohnung, die er vollständig an Clara vermietet hat. Clara wohnt dort allein. Ben verlangt von Clara, dass nur von ihm ausgewählte Freunde in die Wohnung kommen.
Trifft „Hausrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentum oder berechtigter Besitz an Raum oder GrundstückBen ist Eigentümer der Wohnung.
- 2fehltBefugnis, Zutritt und Aufenthalt zu bestimmen und Unbefugte auszuschließenÜber Besucher in der vollständig vermieteten Wohnung entscheidet Clara als Mieterin und nicht Ben als Vermieter.
Typische Fehler
FehlerDas Hausrecht wird ausschließlich dem Eigentümer zugeordnet.
RichtigAuch ein Mieter kann aufgrund seines berechtigten Besitzes das Hausrecht haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema