Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen

Hausrechtsinhaber

§ 123 StGB · Strafrecht

Hausrechtsinhaber ist derjenige, dem das Hausrecht an einem Gebäude oder Grundstück zusteht, d.h. wer kraft tatsächlicher Sachherrschaft oder eines berechtigenden Rechtsverhältnisses (z.B. Eigentum, Miete, Besitz) befugt ist, anderen den Zutritt zu gestatten oder zu verweigern und damit über den Aufenthalt Dritter in dem betreffenden Bereich zu bestimmen.

Merksatz

Hausrecht und Eigentum können bei verschiedenen Personen liegen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea hat eine Wohnung zur alleinigen Nutzung gemietet und wohnt dort.

Trifft „Hausrechtsinhaber“ hier zu?

„Hausrechtsinhaber“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem Gebäude oder Grundstück
    Die Wohnung ist ein räumlicher Bereich innerhalb eines Gebäudes.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungsbefugnis über Zutritt und Aufenthalt
    Als Mieterin zur alleinigen Nutzung darf Lea über den Zutritt und Aufenthalt von Besuchern entscheiden.
    erfüllt
BFall B

Paul ist Eigentümer 1einer Wohnung, die er an Lea zur alleinigen Nutzung vermietet hat. Lea wohnt dort und hat Paul nicht erlaubt, für sie über den Zutritt und Aufenthalt von Besuchern zu entscheiden.

Trifft „Hausrechtsinhaber“ hier zu?

„Hausrechtsinhaber“ trifft nicht zu.Es fehlt: Entscheidungsbefugnis über Zutritt und Aufenthalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem Gebäude oder Grundstück
    Die Wohnung ist ein räumlicher Bereich innerhalb eines Gebäudes.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungsbefugnis über Zutritt und Aufenthalt
    Die Entscheidungsbefugnis steht hier Lea als Mieterin zu, nicht Paul als Eigentümer und Vermieter.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.