Definitionen
Hausrechtsinhaber
§ 123 StGB · StrafrechtHausrechtsinhaber ist derjenige, dem das Hausrecht an einem Gebäude oder Grundstück zusteht, d.h. wer kraft tatsächlicher Sachherrschaft oder eines berechtigenden Rechtsverhältnisses (z.B. Eigentum, Miete, Besitz) befugt ist, anderen den Zutritt zu gestatten oder zu verweigern und damit über den Aufenthalt Dritter in dem betreffenden Bereich zu bestimmen.
Hausrecht und Eigentum können bei verschiedenen Personen liegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea hat eine Wohnung zur alleinigen Nutzung gemietet und wohnt dort.
Trifft „Hausrechtsinhaber“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einem Gebäude oder GrundstückDie Wohnung ist ein räumlicher Bereich innerhalb eines Gebäudes.
- 2erfülltEntscheidungsbefugnis über Zutritt und AufenthaltAls Mieterin zur alleinigen Nutzung darf Lea über den Zutritt und Aufenthalt von Besuchern entscheiden.
Paul ist Eigentümer 1einer Wohnung, die er an Lea zur alleinigen Nutzung vermietet hat. Lea wohnt dort und hat Paul nicht erlaubt, für sie über den Zutritt und Aufenthalt von Besuchern zu entscheiden.
Trifft „Hausrechtsinhaber“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einem Gebäude oder GrundstückDie Wohnung ist ein räumlicher Bereich innerhalb eines Gebäudes.
- 2fehltEntscheidungsbefugnis über Zutritt und AufenthaltDie Entscheidungsbefugnis steht hier Lea als Mieterin zu, nicht Paul als Eigentümer und Vermieter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema