Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gutgläubiger Erwerb vom Erbscheinserben

§ 2366 BGB · Zivilrecht

Wer von demjenigen, der in einem Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, durch Rechtsgeschäft einen Nachlassgegenstand oder ein Recht daran erwirbt oder von einem zum Nachlass gehörenden Recht befreit wird, wird im Umfang der Vermutung des § 2365 BGB so geschützt, als ob der Inhalt des Erbscheins richtig wäre, sofern der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs die Unrichtigkeit des Erbscheins nicht kennt und nicht weiß, dass das Nachlassgericht die Rückgabe des Erbscheins wegen Unrichtigkeit verlangt hat. Der Erbschein entfaltet damit eine dem Grundbuch vergleichbare öffentliche Glaubenswirkung zugunsten des gutgläubigen Erwerbers.

Merksatz

Der Erbschein schützt guten Glauben an die Erbenstellung, nicht an die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Nachlass.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein wirksames Testament setzt Eva als einzige Erbin ein, doch ein vom Nachlassgericht ausgestellter Erbschein nennt Paul als Alleinerben. Paul verkauft und übergibt Nora ohne Evas Erlaubnis eine Geige, die der Verstorbenen gehörte; Paul und Nora sind sich dabei einig, dass die Geige Nora gehören soll. Nora kennt das Testament nicht und hält Paul für den Erben. Das Nachlassgericht hat die Rückgabe des Erbscheins bisher nicht verlangt.

Trifft „Gutgläubiger Erwerb vom Erbscheinserben“ hier zu?

„Gutgläubiger Erwerb vom Erbscheinserben“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügender im Erbschein als Erbe ausgewiesen
    Paul ist in einem tatsächlich ausgestellten Erbschein als Erbe bezeichnet.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgeschäftlicher Erwerbsvorgang mit Nachlassbezug
    Einigung und Übergabe betreffen eine Sache, die zum Nachlass gehört.
    erfüllt
  3. 3
    Mangel von der Erbscheinsvermutung erfasst
    Der Mangel liegt in Pauls fehlender Erbenstellung, die durch den Erbschein vermutet wird.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Kenntnis der Unrichtigkeit beim Erwerb
    Nora weiß beim Erwerb nicht, dass der Erbschein Paul zu Unrecht als Erben ausweist.
    erfüllt
  5. 5
    Keine Kenntnis eines Rückgabeverlangens wegen Unrichtigkeit
    Es gibt kein gerichtliches Rückgabeverlangen, von dem Nora Kenntnis haben könnte.
    erfüllt
BFall B

Ein wirksames Testament setzt Eva als einzige Erbin ein, doch ein vom Nachlassgericht ausgestellter Erbschein nennt Paul als Alleinerben. Paul verkauft und übergibt Nora ohne Evas Erlaubnis eine Geige, die der Verstorbenen gehörte; Paul und Nora sind sich dabei einig, dass die Geige Nora gehören soll. Nora kennt das wirksame Testament und weiß dabei, dass allein Eva geerbt hat. Das Nachlassgericht hat die Rückgabe des Erbscheins bisher nicht verlangt.

Trifft „Gutgläubiger Erwerb vom Erbscheinserben“ hier zu?

„Gutgläubiger Erwerb vom Erbscheinserben“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Kenntnis der Unrichtigkeit beim Erwerb

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügender im Erbschein als Erbe ausgewiesen
    Paul ist trotz des abweichenden Testaments im Erbschein als Erbe bezeichnet.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgeschäftlicher Erwerbsvorgang mit Nachlassbezug
    Einigung und Übergabe betreffen eine zum Nachlass gehörende Sache.
    erfüllt
  3. 3
    Mangel von der Erbscheinsvermutung erfasst
    Die fehlende Erbenstellung Pauls liegt innerhalb des Schutzbereichs der Erbscheinsvermutung.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Kenntnis der Unrichtigkeit beim Erwerb
    Nora weiß beim Erwerb, dass Eva allein geerbt hat und der Erbschein deshalb unrichtig ist.
    fehlt
  5. 5
    Keine Kenntnis eines Rückgabeverlangens wegen Unrichtigkeit
    Ein gerichtliches Rückgabeverlangen besteht nicht.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWie beim Erwerb beweglicher Sachen nach § 932 BGB wird bereits grob fahrlässige Unkenntnis der Unrichtigkeit als schädlich angesehen.

RichtigGrob fahrlässige Unkenntnis allein schließt den Schutz nicht aus; schädlich ist die Kenntnis der Unrichtigkeit oder des gerichtlichen Rückgabeverlangens wegen Unrichtigkeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.