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Grundrechtskollision

Art. 1 ff. GG · Öffentliches Recht

Eine Grundrechtskollision liegt vor, wenn die Grundrechtsausübung eines Grundrechtsträgers mit den Grundrechten eines anderen Grundrechtsträgers in Konflikt gerät, sodass die Verwirklichung des einen Grundrechts die Beeinträchtigung des anderen bedingt; der Konflikt ist durch praktische Konkordanz aufzulösen, d.h. durch verhältnismäßige Zuordnung beider Rechtspositionen, sodass jedes Grundrecht zu möglichst weitgehender Wirkung gelangt.

Merksatz

Die Konfliktlösung soll beiden Grundrechtspositionen möglichst viel Raum lassen.

Kollision oder Konkurrenz?Links stehen sich Grundrechtspositionen verschiedener Träger gegenüber, rechts sind mehrere Grundrechte desselben Trägers einschlägig.
Grundrechtskollision
Grundrechtskonkurrenz
Grundrechtsträger
Verschiedene Grundrechtsträger
Derselbe Grundrechtsträger
Verhältnis der Rechte
Die Ausübung eines Grundrechts beeinträchtigt die andere Rechtsposition.
Mehrere Grundrechte erfassen dasselbe Verhalten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Berufspianistin übt jede Nacht von 23 bis 2 Uhr in ihrer Wohnung für ein Konzert. 2In der Nachbarwohnung schläft ein anderer Bewohner. 3Das Klavierspiel ist dort so laut zu hören, dass er über Wochen immer wieder aufwacht und dadurch gesundheitlich leidet.

Trifft „Grundrechtskollision“ hier zu?

„Grundrechtskollision“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausübung eines Grundrechts
    Das Üben für ein Konzert ist von der Kunstfreiheit geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechte eines anderen Grundrechtsträgers
    Der Nachbar ist ein anderer Grundrechtsträger, dessen körperliche Unversehrtheit geschützt ist.
    erfüllt
  3. 3
    Beeinträchtigung durch die andere Grundrechtsausübung
    Das nächtliche Musizieren beeinträchtigt die Gesundheit des Nachbarn.
    erfüllt
BFall B

1Eine Berufspianistin übt jede Nacht von 23 bis 2 Uhr in ihrer Wohnung für ein Konzert. 2In der Nachbarwohnung schläft ein anderer Bewohner. Der Übungsraum ist vollständig schallgedämmt, sodass der Nachbar das Klavierspiel nicht hört und ungestört schläft.

Trifft „Grundrechtskollision“ hier zu?

„Grundrechtskollision“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beeinträchtigung durch die andere Grundrechtsausübung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausübung eines Grundrechts
    Das Üben für ein Konzert ist von der Kunstfreiheit geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechte eines anderen Grundrechtsträgers
    Auch hier ist der Nachbar ein anderer Grundrechtsträger mit geschützter körperlicher Unversehrtheit.
    erfüllt
  3. 3
    Beeinträchtigung durch die andere Grundrechtsausübung
    Wegen der vollständigen Schalldämmung beeinträchtigt das Musizieren den Nachbarn nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Zusammentreffen mehrerer einschlägiger Grundrechte derselben Person wird als Grundrechtskollision eingeordnet.

RichtigDas betrifft die Grundrechtskonkurrenz; eine Grundrechtskollision betrifft dagegen verschiedene Grundrechtsträger.

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