Definitionen
Grundrechtskollision
Art. 1 ff. GG · Öffentliches RechtEine Grundrechtskollision liegt vor, wenn die Grundrechtsausübung eines Grundrechtsträgers mit den Grundrechten eines anderen Grundrechtsträgers in Konflikt gerät, sodass die Verwirklichung des einen Grundrechts die Beeinträchtigung des anderen bedingt; der Konflikt ist durch praktische Konkordanz aufzulösen, d.h. durch verhältnismäßige Zuordnung beider Rechtspositionen, sodass jedes Grundrecht zu möglichst weitgehender Wirkung gelangt.
Die Konfliktlösung soll beiden Grundrechtspositionen möglichst viel Raum lassen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Berufspianistin übt jede Nacht von 23 bis 2 Uhr in ihrer Wohnung für ein Konzert. 2In der Nachbarwohnung schläft ein anderer Bewohner. 3Das Klavierspiel ist dort so laut zu hören, dass er über Wochen immer wieder aufwacht und dadurch gesundheitlich leidet.
Trifft „Grundrechtskollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusübung eines GrundrechtsDas Üben für ein Konzert ist von der Kunstfreiheit geschützt.
- 2erfülltGrundrechte eines anderen GrundrechtsträgersDer Nachbar ist ein anderer Grundrechtsträger, dessen körperliche Unversehrtheit geschützt ist.
- 3erfülltBeeinträchtigung durch die andere GrundrechtsausübungDas nächtliche Musizieren beeinträchtigt die Gesundheit des Nachbarn.
1Eine Berufspianistin übt jede Nacht von 23 bis 2 Uhr in ihrer Wohnung für ein Konzert. 2In der Nachbarwohnung schläft ein anderer Bewohner. Der Übungsraum ist vollständig schallgedämmt, sodass der Nachbar das Klavierspiel nicht hört und ungestört schläft.
Trifft „Grundrechtskollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusübung eines GrundrechtsDas Üben für ein Konzert ist von der Kunstfreiheit geschützt.
- 2erfülltGrundrechte eines anderen GrundrechtsträgersAuch hier ist der Nachbar ein anderer Grundrechtsträger mit geschützter körperlicher Unversehrtheit.
- 3fehltBeeinträchtigung durch die andere GrundrechtsausübungWegen der vollständigen Schalldämmung beeinträchtigt das Musizieren den Nachbarn nicht.
Typische Fehler
FehlerDas Zusammentreffen mehrerer einschlägiger Grundrechte derselben Person wird als Grundrechtskollision eingeordnet.
RichtigDas betrifft die Grundrechtskonkurrenz; eine Grundrechtskollision betrifft dagegen verschiedene Grundrechtsträger.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata