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Globalzession

§ 398 BGB · Zivilrecht

Die Globalzession ist eine Vorausabtretung, durch die der Zedent alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen einen bestimmten Personenkreis oder aus einem bestimmten Geschäftsbereich in einer einzigen Vereinbarung an den Zessionar abtritt, wobei die künftigen Forderungen mit ihrer Entstehung automatisch auf den Zessionar übergehen.

Merksatz

Für neue Forderungen aus dem erfassten Bereich ist keine weitere Abtretungsvereinbarung nötig.

Globalzession oder Mantelzession?Entscheidend ist, ob neue Forderungen schon erfasst sind oder erst später gesondert übertragen werden müssen.
Globalzession
Mantelzession
Vertragswirkung
Die Vereinbarung enthält bereits die Abtretung der erfassten Forderungen.
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet zu gesonderten Abtretungen.
Künftige Forderungen
Übergang automatisch bei Entstehung.
Übergang erst durch eine weitere Abtretung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Eine Tischlerei überträgt einer Bank in einem Vertrag 1sämtliche derzeit offenen und künftig entstehenden Zahlungsansprüche 2aus ihrem Möbelverkauf. In dem Vertrag steht außerdem, 4dass neue Zahlungsansprüche ohne weitere Erklärung sofort bei ihrer Entstehung auf die Bank übergehen.

Trifft „Globalzession“ hier zu?

„Globalzession“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen
    Die Vereinbarung erfasst den vollständigen bestehenden und künftigen Forderungsbestand des festgelegten Bereichs.
    erfüllt
  2. 2
    Abgegrenzter Schuldnerkreis oder Geschäftsbereich
    Der Möbelverkauf legt den erfassten Geschäftsbereich fest.
    erfüllt
  3. 3
    Abtretung durch eine einzige Vereinbarung
    Die Übertragung beruht auf einem einzigen Vertrag zwischen Tischlerei und Bank.
    erfüllt
  4. 4
    Automatischer Erwerb künftiger Forderungen bei Entstehung
    Für den Erwerb später entstehender Forderungen ist keine erneute Erklärung erforderlich.
    erfüllt
BFall B

Eine Tischlerei überträgt einer Bank in einem Vertrag nur zwei einzeln bezeichnete Zahlungsansprüche aus ihrem Möbelverkauf: den offenen Preis für Evas Schrank und den Kaufpreis aus Pauls erster künftiger Bestellung eines Tisches. Alle anderen offenen und künftig entstehenden Zahlungsansprüche aus dem Möbelverkauf, auch solche gegen Eva und Paul, sind ausdrücklich ausgenommen. Für den Anspruch aus Pauls künftiger Bestellung vereinbaren beide den Übergang auf die Bank sofort bei seiner Entstehung und ohne weitere Erklärung.

Trifft „Globalzession“ hier zu?

„Globalzession“ trifft nicht zu.Es fehlt: Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen
    Ausgewählt werden nur zwei einzelne Ansprüche, nicht sämtliche Forderungen eines Schuldnerkreises oder Geschäftsbereichs.
    fehlt
  2. 2
    Abgegrenzter Schuldnerkreis oder Geschäftsbereich
    Die ausgewählten Forderungen stammen aus dem festgelegten Geschäftsbereich Möbelverkauf.
    erfüllt
  3. 3
    Abtretung durch eine einzige Vereinbarung
    Beide Forderungen werden durch denselben Vertrag abgetreten.
    erfüllt
  4. 4
    Automatischer Erwerb künftiger Forderungen bei Entstehung
    Der ausgewählte künftige Anspruch soll ohne erneute Erklärung mit seiner Entstehung übergehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass stets sämtliche Forderungen des Zedenten aus allen Geschäftsbereichen erfasst sein müssen.

RichtigDie Globalzession kann auf einen bestimmten Schuldnerkreis oder Geschäftsbereich beschränkt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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