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GmbH & Co. KG

§§ 161 ff. HGB i.V.m. §§ 13 ff. GmbHG · Zivilrecht

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärin) übernimmt, sodass die unbeschränkte Haftung wirtschaftlich auf das Vermögen der GmbH beschränkt wird, während die übrigen Gesellschafter als Kommanditisten grundsätzlich bis zur Höhe ihrer Haftsumme haften. Durch Leistung der Einlage entfällt deren Außenhaftung im entsprechenden Umfang; eine Rückgewähr der Einlage kann sie wieder aufleben lassen.

Merksatz

Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit ihrem Stammkapital.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft betreibt einen Großhandel für Bürobedarf. Ihre einzigen Gesellschafter sind die Hafenverwaltung GmbH und Lea. 2Die GmbH ist als persönlich haftende Gesellschafterin eingetragen, 3Lea als Kommanditistin mit einer Haftsumme von 10.000 Euro. Lea hat ihre vereinbarte Einlage von ebenfalls 10.000 Euro noch nicht gezahlt.

Trifft „GmbH & Co. KG“ hier zu?

„GmbH & Co. KG“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsform der Kommanditgesellschaft
    Die Gesellschaft ist als KG eingetragen und betreibt ein Handelsgewerbe.
    erfüllt
  2. 2
    GmbH als unbeschränkt haftende Komplementärin
    Die GmbH haftet als Komplementärin ohne betragsmäßige Obergrenze mit ihrem gesamten Vermögen.
    erfüllt
  3. 3
    Übrige Gesellschafter als haftungsbeschränkte Kommanditisten
    Lea ist die einzige weitere Gesellschafterin und haftet wegen der noch offenen Einlage bis zur Haftsumme.
    erfüllt
BFall B

1Eine im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft betreibt einen Großhandel für Bürobedarf. Ihre einzigen Gesellschafter sind Tom und Lea. Tom ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetragen, 3Lea als Kommanditistin mit einer Haftsumme von 10.000 Euro. Lea hat ihre vereinbarte Einlage von ebenfalls 10.000 Euro noch nicht gezahlt.

Trifft „GmbH & Co. KG“ hier zu?

„GmbH & Co. KG“ trifft nicht zu.Es fehlt: GmbH als unbeschränkt haftende Komplementärin

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsform der Kommanditgesellschaft
    Die Gesellschaft ist als KG eingetragen und betreibt ein Handelsgewerbe.
    erfüllt
  2. 2
    GmbH als unbeschränkt haftende Komplementärin
    Persönlich haftender Gesellschafter ist Tom als natürliche Person und keine GmbH.
    fehlt
  3. 3
    Übrige Gesellschafter als haftungsbeschränkte Kommanditisten
    Lea ist die einzige weitere Gesellschafterin und haftet wegen der noch offenen Einlage bis zur Haftsumme.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch nach vollständiger Zahlung der Einlage wird eine zusätzliche unmittelbare Haftung des Kommanditisten bis zur Haftsumme angenommen.

RichtigDie geleistete Einlage beseitigt die Außenhaftung im entsprechenden Umfang; eine Rückgewähr kann sie wieder auslösen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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