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Geschäftsräume

§ 123 StGB · Strafrecht

Geschäftsräume sind abgeschlossene Räumlichkeiten, die nach ihrer Bestimmung einer gewerblichen, beruflichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder ähnlichen Tätigkeit dienen, unabhängig davon, ob sie für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind.

Merksatz

Öffentlicher Kundenverkehr schließt den Schutz als Geschäftsraum nicht aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea betreibt einen Obsthandel und bewahrt ihre Waren bis zum Verkauf in einem Lager auf. 1Das Lager hat feste Wände, ein Dach und eine Eingangstür. Dort arbeitet niemand regelmäßig.

Trifft „Geschäftsräume“ hier zu?

„Geschäftsräume“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumliche Abgeschlossenheit
    Das Lager ist baulich gegenüber seiner Umgebung abgegrenzt.
    erfüllt
  2. 2
    Geschäftliche oder vergleichbare Zweckbestimmung
    Das Lager dient dem Obsthandel, auch wenn dort niemand regelmäßig arbeitet.
    erfüllt
BFall B

2Lea verdient ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Obst an einem offenen Stand auf einem frei zugänglichen Platz. Der Stand besteht nur aus einem Tisch und hat weder Wände noch ein Dach.

Trifft „Geschäftsräume“ hier zu?

„Geschäftsräume“ trifft nicht zu.Es fehlt: Räumliche Abgeschlossenheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumliche Abgeschlossenheit
    Der Tisch bildet keinen gegenüber seiner Umgebung abgeschlossenen Raum.
    fehlt
  2. 2
    Geschäftliche oder vergleichbare Zweckbestimmung
    Der Stand dient einer gewerblichen Verkaufstätigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin allgemein zugängliches Ladengeschäft wird nicht als geschützter Geschäftsraum eingeordnet.

RichtigDie allgemeine Zugänglichkeit für Kunden beseitigt die Eigenschaft als Geschäftsraum nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür einen Geschäftsraum wird verlangt, dass dort regelmäßig der Inhaber oder Beschäftigte arbeiten.

RichtigEntscheidend ist die entsprechende Zweckbestimmung des abgeschlossenen Raums; regelmäßige Arbeit vor Ort ist nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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