Definitionen
Gesamtabwägung
Die Gesamtabwägung ist eine richterliche Methode, bei der alle relevanten Umstände des Einzelfalls – sowohl belastende als auch entlastende – in ihrer Gesamtheit gegeneinander abgewogen werden, um zu einem rechtlich vertretbaren Ergebnis zu gelangen; sie findet insbesondere dort Anwendung, wo das Gesetz keine abschließende Regelung trifft, sondern eine wertende Beurteilung verlangt (z.B. bei der Strafzumessung, der Verhältnismäßigkeitsprüfung oder der Interessenabwägung im Rahmen von Generalklauseln).
Eine vollständige Sammlung von Umständen ersetzt noch keine Bewertung ihres Zusammenspiels.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Gericht bestimmt die Strafe für eine Körperverletzung und 1bezieht alle dafür bedeutsamen Umstände ein. Es bewertet die planvolle Vorbereitung, die Schwere der Verletzungen, das Geständnis und die freiwillige Entschädigung des Opfers zunächst jeweils einzeln. 2Danach setzt es die Bedeutung dieser Umstände zueinander ins Verhältnis und berücksichtigt ihr Zusammenwirken.
Trifft „Gesamtabwägung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigenDas Gericht berücksichtigt sämtliche bedeutsamen Umstände einschließlich der belastenden und entlastenden Gesichtspunkte.
- 2erfülltUmstände in ihrer Gesamtheit gegeneinander abwägenDas Gericht bewertet die Umstände nicht nur einzeln, sondern auch in ihrem Gesamtzusammenhang.
Ein Gericht bestimmt die Strafe für eine Körperverletzung und 1bezieht alle dafür bedeutsamen Umstände ein. Es bewertet die planvolle Vorbereitung, die Schwere der Verletzungen, das Geständnis und die freiwillige Entschädigung des Opfers zunächst jeweils einzeln. Danach zählt es nur die belastenden und entlastenden Punkte und bestimmt die Strafe ausschließlich nach deren Anzahl.
Trifft „Gesamtabwägung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigenAlle bedeutsamen Umstände werden einbezogen und jeweils einzeln bewertet.
- 2fehltUmstände in ihrer Gesamtheit gegeneinander abwägenDas bloße Zählen ersetzt nicht die Bewertung des unterschiedlichen Gewichts und des Zusammenwirkens der Umstände.
Typische Fehler
FehlerBei der Strafzumessung werden nur die belastenden Umstände einbezogen.
RichtigAuch die entlastenden Umstände müssen in die Bewertung einfließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata