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Gesamtabwägung

Die Gesamtabwägung ist eine richterliche Methode, bei der alle relevanten Umstände des Einzelfalls – sowohl belastende als auch entlastende – in ihrer Gesamtheit gegeneinander abgewogen werden, um zu einem rechtlich vertretbaren Ergebnis zu gelangen; sie findet insbesondere dort Anwendung, wo das Gesetz keine abschließende Regelung trifft, sondern eine wertende Beurteilung verlangt (z.B. bei der Strafzumessung, der Verhältnismäßigkeitsprüfung oder der Interessenabwägung im Rahmen von Generalklauseln).

Merksatz

Eine vollständige Sammlung von Umständen ersetzt noch keine Bewertung ihres Zusammenspiels.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Gericht bestimmt die Strafe für eine Körperverletzung und 1bezieht alle dafür bedeutsamen Umstände ein. Es bewertet die planvolle Vorbereitung, die Schwere der Verletzungen, das Geständnis und die freiwillige Entschädigung des Opfers zunächst jeweils einzeln. 2Danach setzt es die Bedeutung dieser Umstände zueinander ins Verhältnis und berücksichtigt ihr Zusammenwirken.

Trifft „Gesamtabwägung“ hier zu?

„Gesamtabwägung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigen
    Das Gericht berücksichtigt sämtliche bedeutsamen Umstände einschließlich der belastenden und entlastenden Gesichtspunkte.
    erfüllt
  2. 2
    Umstände in ihrer Gesamtheit gegeneinander abwägen
    Das Gericht bewertet die Umstände nicht nur einzeln, sondern auch in ihrem Gesamtzusammenhang.
    erfüllt
BFall B

Ein Gericht bestimmt die Strafe für eine Körperverletzung und 1bezieht alle dafür bedeutsamen Umstände ein. Es bewertet die planvolle Vorbereitung, die Schwere der Verletzungen, das Geständnis und die freiwillige Entschädigung des Opfers zunächst jeweils einzeln. Danach zählt es nur die belastenden und entlastenden Punkte und bestimmt die Strafe ausschließlich nach deren Anzahl.

Trifft „Gesamtabwägung“ hier zu?

„Gesamtabwägung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Umstände in ihrer Gesamtheit gegeneinander abwägen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigen
    Alle bedeutsamen Umstände werden einbezogen und jeweils einzeln bewertet.
    erfüllt
  2. 2
    Umstände in ihrer Gesamtheit gegeneinander abwägen
    Das bloße Zählen ersetzt nicht die Bewertung des unterschiedlichen Gewichts und des Zusammenwirkens der Umstände.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Strafzumessung werden nur die belastenden Umstände einbezogen.

RichtigAuch die entlastenden Umstände müssen in die Bewertung einfließen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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