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Gesamtprokura

§ 48 Abs. 2 HGB · Zivilrecht

Gesamtprokura ist eine Prokura, bei der die Vertretungsmacht an die Mitwirkung eines oder mehrerer weiterer Prokuristen oder, bei gemischter Gesamtprokura, eines vertretungsberechtigten Organmitglieds, etwa eines vertretungsberechtigten Gesellschafters, gebunden ist.

Merksatz

Nicht die Anzahl der Prokuristen, sondern die Bindung an weitere Mitwirkende ist entscheidend.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Einzelkauffrau Nora führt einen im Handelsregister eingetragenen Großhandel und 1erteilt Ben und Lea ausdrücklich Prokura. Sie erklärt dabei, 2dass Ben und Lea den Betrieb nur gemeinsam vertreten können.

Trifft „Gesamtprokura“ hier zu?

„Gesamtprokura“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erteilte Prokura
    Die Inhaberin des Handelsgeschäfts hat beiden ausdrücklich Prokura erteilt.
    erfüllt
  2. 2
    Bindung an die Mitwirkung weiterer Vertretungsberechtigter
    Jeder ist bei der Vertretung auf die Mitwirkung des anderen Prokuristen angewiesen.
    erfüllt
BFall B

Die Einzelkauffrau Nora führt einen im Handelsregister eingetragenen Großhandel und 1erteilt Ben und Lea ausdrücklich Prokura. Sie erklärt dabei, dass jeder von beiden den Betrieb allein vertreten kann.

Trifft „Gesamtprokura“ hier zu?

„Gesamtprokura“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bindung an die Mitwirkung weiterer Vertretungsberechtigter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erteilte Prokura
    Die Inhaberin des Handelsgeschäfts hat beiden ausdrücklich Prokura erteilt.
    erfüllt
  2. 2
    Bindung an die Mitwirkung weiterer Vertretungsberechtigter
    Jeder kann allein vertreten und benötigt die Mitwirkung des anderen nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der gemischten Gesamtprokura wird die bloße Gesellschafterstellung als ausreichende Mitwirkungsbefugnis behandelt.

RichtigDer mitwirkende Gesellschafter muss organschaftlich zur Vertretung berechtigt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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