Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Geringe Schuld

§ 153 StPO · Strafrecht

Geringe Schuld liegt vor, wenn die Schuld des Täters im Vergleich zu dem für die jeweilige Tat typischen Durchschnittsfall erheblich unter dem Normalmaß bleiben würde.

Merksatz

Auch bei einer leichten Straftat ist die Schuld nicht automatisch gering.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 30-jährige, bisher unbestrafte Anna steckt im Supermarkt spontan eine Tafel Schokolade für einen Euro ein, um sie zu Hause zu essen, und verlässt das Geschäft ohne zu bezahlen. Wenige Minuten später kehrt sie aus eigenem Antrieb zurück, gibt die unbeschädigte Tafel zurück und entschuldigt sich. Die Marktleitung verlangt trotzdem ausdrücklich ihre strafrechtliche Verfolgung.

Trifft „Geringe Schuld“ hier zu?

„Geringe Schuld“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vergleich mit dem typischen Durchschnittsfall derselben Tatart
    Vergleichsmaßstab sind typische einfache Ladendiebstähle.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblich unterdurchschnittliche Schuld
    Der äußerst geringe Wert, die spontane Begehung, die fehlenden Vorstrafen und die freiwillige Wiedergutmachung lassen die Schuld insgesamt erheblich unterdurchschnittlich erscheinen.
    erfüllt
BFall B

Die 30-jährige Anna wurde bereits zweimal wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt. Wenige Wochen nach der letzten Verurteilung 1steckt sie in einem Elektronikmarkt ein Smartphone für 900 Euro ein und verlässt das Geschäft, ohne zu bezahlen. Sie hat die Tat mehrere Tage geplant und verkauft das Gerät anschließend für 600 Euro.

Trifft „Geringe Schuld“ hier zu?

„Geringe Schuld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erheblich unterdurchschnittliche Schuld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vergleich mit dem typischen Durchschnittsfall derselben Tatart
    Auch diese Tat ist mit typischen einfachen Ladendiebstählen zu vergleichen.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblich unterdurchschnittliche Schuld
    Die einschlägigen Vorstrafen, der schnelle Rückfall und das geplante Vorgehen bei beträchtlichem Warenwert schließen eine erheblich unterdurchschnittliche Schuld aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus geringer Schuld wird unmittelbar auf die Zulässigkeit einer Einstellung geschlossen.

RichtigZusätzlich muss das öffentliche Verfolgungsinteresse fehlen; geringe Schuld allein genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei geringer Schuld müsse die Staatsanwaltschaft zwingend von der Verfolgung absehen.

RichtigAuch wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, steht das Absehen von der Verfolgung im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.