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Gesamterbschein

§ 352a FamFG · Zivilrecht

Der Gesamterbschein ist ein gemeinschaftlicher Erbschein, der bei einer Mehrheit von Erben auf Antrag aller Miterben oder eines einzelnen Miterben für sämtliche Miterben gemeinschaftlich ausgestellt wird und grundsätzlich deren Erbteile ausweist. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Angabe der Erbteile entfallen.

Merksatz

Entscheidend ist der gemeinsame Erbnachweis für alle Miterben, nicht die Zahl der Antragsteller.

Gesamterbschein oder Teilerbschein?Die Dokumente unterscheiden sich darin, wessen Erbrecht sie bezeugen. Auch ein einzelner Miterbe kann einen Gesamterbschein beantragen.
Gesamterbschein
Teilerbschein
Erfasste Erben
Alle Miterben gemeinsam.
Nur ein bestimmter Miterbe.
Bescheinigte Erbteile
Grundsätzlich die Erbteile aller Miterben.
Nur der Erbteil des betreffenden Miterben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben erben von ihrer Mutter je die Hälfte. 2Anna beantragt beim Nachlassgericht ein amtliches Dokument für beide Erben. 3Das Gericht stellt ein Dokument aus, das Anna und Ben als Erben mit je der Hälfte des Nachlasses nennt.

Trifft „Gesamterbschein“ hier zu?

„Gesamterbschein“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Erben
    Anna und Ben sind zwei Miterben.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag mindestens eines Miterben
    Mit Anna stellt eine Miterbin den Antrag.
    erfüllt
  3. 3
    Ausweis aller Miterben und grundsätzlich ihrer Erbteile
    Das Dokument erfasst beide Miterben und ihre jeweiligen Erbteile.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben erben von ihrer Mutter je die Hälfte. 2Anna beantragt beim Nachlassgericht ein amtliches Dokument nur für sich selbst. Das Gericht stellt ein Dokument aus, das nur Anna als Erbin mit der Hälfte des Nachlasses nennt.

Trifft „Gesamterbschein“ hier zu?

„Gesamterbschein“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausweis aller Miterben und grundsätzlich ihrer Erbteile

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Erben
    Anna und Ben sind zwei Miterben.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag mindestens eines Miterben
    Mit Anna stellt eine Miterbin den Antrag.
    erfüllt
  3. 3
    Ausweis aller Miterben und grundsätzlich ihrer Erbteile
    Das Dokument erfasst nur Anna und ist deshalb ein Teilerbschein.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass alle Miterben den Antrag gemeinsam stellen.

RichtigDer Antrag eines einzigen Miterben genügt.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Gesamterbschein ohne Angabe der Erbteile wird stets für unzulässig gehalten.

RichtigUnter den gesetzlichen Voraussetzungen darf die Angabe der Erbteile entfallen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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