Definitionen
Gesamtbetrachtung
§ 611a Abs. 1 BGB · ZivilrechtBei der Gesamtbetrachtung zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft werden alle relevanten Umstände der Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer Eigenart in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenwirken gewürdigt, anstatt einzelne Merkmale isoliert zu betrachten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse bei der Vertragsdurchführung; ergibt sich daraus eine Arbeitnehmereigenschaft, kann eine andere Vertragsbezeichnung diese Einordnung nicht verhindern.
Für die Arbeitnehmereigenschaft zählt das Zusammenspiel der Umstände, nicht ein isoliertes Merkmal.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Gericht soll klären, ob Jana Arbeitnehmerin eines Kurierdienstes ist. Jana fährt persönlich vom Unternehmen festgelegte Touren zu festen Zeiten und benutzt dafür ihr eigenes Auto. 2Das Gericht untersucht sämtliche Einzelheiten der Fahrtätigkeit, insbesondere wie die Vorgaben und die Nutzung des eigenen Autos zusammenwirken. 3Es hält sich an die gelebten Abläufe und nicht an die Vertragsüberschrift „Selbstständige Fahrerin“.
Trifft „Gesamtbetrachtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung der ArbeitnehmereigenschaftGegenstand der Prüfung ist Janas Einordnung als Arbeitnehmerin.
- 2erfülltTätigkeitsbezogene Würdigung aller Umstände im ZusammenhangDas Gericht würdigt die Umstände anhand der konkreten Fahrtätigkeit und ihres Zusammenwirkens.
- 3erfülltMaßgeblichkeit der tatsächlichen VertragsdurchführungDie tatsächliche Tätigkeit und nicht ihre vertragliche Bezeichnung bildet die Entscheidungsgrundlage.
1Ein Gericht soll klären, ob Jana Arbeitnehmerin eines Kurierdienstes ist. Jana fährt persönlich vom Unternehmen festgelegte Touren zu festen Zeiten und benutzt dafür ihr eigenes Auto. 3Das Gericht hält sich an die gelebten Abläufe und nicht an die Vertragsüberschrift „Selbstständige Fahrerin“. Für die Einordnung berücksichtigt es ausschließlich Janas eigenes Auto und lässt die vorgegebenen Touren und Zeiten außer Betracht.
Trifft „Gesamtbetrachtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung der ArbeitnehmereigenschaftGegenstand der Prüfung ist Janas Einordnung als Arbeitnehmerin.
- 2fehltTätigkeitsbezogene Würdigung aller Umstände im ZusammenhangDas Gericht isoliert das eigene Auto und blendet weitere relevante Umstände aus.
- 3erfülltMaßgeblichkeit der tatsächlichen VertragsdurchführungDas herangezogene Kriterium stammt aus der tatsächlichen Durchführung und nicht aus der Vertragsbezeichnung.
Typische Fehler
FehlerDie Bezeichnung als freier Mitarbeiter wird als verbindlicher Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft behandelt.
RichtigErgibt sich aus der tatsächlichen Vertragsdurchführung eine Arbeitnehmereigenschaft, kann die Vertragsbezeichnung diese Einordnung nicht ausschließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema