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Gerichtliches Verfahren

Art. 19 Abs. 4 GG · Öffentliches Recht

Ein gerichtliches Verfahren ist ein nach gesetzlich geregelten Verfahrensvorschriften vor einem staatlichen, unabhängigen Gericht durchgeführtes Verfahren, das der verbindlichen Entscheidung über Rechte und Pflichten der Beteiligten oder der Durchsetzung von Rechten dient. Es kann durch Klage oder Antrag sowie in gesetzlich vorgesehenen Fällen von Amts wegen eingeleitet werden.

Merksatz

Gerichtlicher Rechtsschutz endet nicht notwendig mit einer Entscheidung, sondern kann auch deren Durchsetzung umfassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Stadt verlangt von Lea 100 Euro für eine Auskunft. 4Lea erhebt beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Gebührenbescheid. Das Gericht prüft die Sache 1nach den gesetzlichen Verfahrensregeln und 3hebt den Bescheid durch Urteil auf. 2Die Entscheidung trifft eine Richterin des Verwaltungsgerichts, die dabei an keine Weisungen gebunden ist.

Trifft „Gerichtliches Verfahren“ hier zu?

„Gerichtliches Verfahren“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich geregeltes Verfahren
    Das Gericht wendet die gesetzlichen Regeln des Verfahrens an.
    erfüllt
  2. 2
    Verfahren vor einem staatlichen, unabhängigen Gericht
    Das Verwaltungsgericht ist ein staatliches Gericht, dessen Richterin unabhängig entscheidet.
    erfüllt
  3. 3
    Verbindliche Entscheidung oder Rechtsdurchsetzung
    Das Gericht entscheidet verbindlich über Leas Zahlungspflicht aus dem Gebührenbescheid.
    erfüllt
  4. 4
    Einleitung durch Klage, Antrag oder von Amts wegen
    Leas Klage leitet das Verfahren ein.
    erfüllt
BFall B

4Lea beantragt bei der Stadt Wohngeld. Die städtische Wohngeldstelle bearbeitet den Antrag 1nach den gesetzlichen Verfahrensregeln. 3Sie bewilligt Lea mit schriftlichem Bescheid monatlich 200 Euro Wohngeld.

Trifft „Gerichtliches Verfahren“ hier zu?

„Gerichtliches Verfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfahren vor einem staatlichen, unabhängigen Gericht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich geregeltes Verfahren
    Die Wohngeldstelle führt ein gesetzlich geregeltes Verwaltungsverfahren durch.
    erfüllt
  2. 2
    Verfahren vor einem staatlichen, unabhängigen Gericht
    Die städtische Wohngeldstelle ist eine Verwaltungsbehörde und kein Gericht.
    fehlt
  3. 3
    Verbindliche Entscheidung oder Rechtsdurchsetzung
    Der Bescheid regelt verbindlich Leas Anspruch auf Wohngeld.
    erfüllt
  4. 4
    Einleitung durch Klage, Antrag oder von Amts wegen
    Leas Antrag leitet das Verfahren ein.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede verbindliche Entscheidung einer staatlichen Stelle wird als gerichtliche Entscheidung eingeordnet.

RichtigEntscheidend ist die Durchführung vor einem staatlichen, unabhängigen Gericht; eine Verwaltungsbehörde genügt dafür nicht.

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