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Gemeingefährliche Mittel

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Gemeingefährliche Mittel sind solche Tatmittel, die nach ihrer konkreten Verwendungsweise geeignet sind, eine unbestimmte Vielzahl von Menschen an Leib oder Leben zu gefährden, weil der Täter ihre Wirkung nicht sicher beherrschen und auf das beabsichtigte Opfer beschränken kann (z.B. Feuer, Sprengstoff, Gift in Trinkwasser).

Merksatz

Die Art des Tatmittels allein genügt nicht; entscheidend ist seine konkrete Verwendung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

A will B töten und zündet das bewohnte Mehrfamilienhaus an, in dem B schläft. 1Außer B schlafen dort zahlreiche weitere Menschen, deren Zahl A nicht kennt. 2A kann weder steuern, in welche Wohnungen sich das Feuer ausbreitet, noch bestimmen, welche Bewohner die Flammen erreichen. B stirbt in dem Feuer.

Trifft „Gemeingefährliche Mittel“ hier zu?

„Gemeingefährliche Mittel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Eignung zur Gefährdung unbestimmt vieler Menschen
    Der Hausbrand kann neben B eine unbestimmte Zahl weiterer Bewohner verletzen oder töten.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende sichere Beherrschbarkeit der Wirkung
    A kann die Ausbreitung des Feuers und den Kreis der gefährdeten Menschen nicht sicher begrenzen.
    erfüllt
BFall B

A will B töten und setzt von einem weit entfernten Boot aus mit einer Fernbedienung Bs Holzhütte auf einer abgelegenen Insel in Brand. B ist der einzige Mensch auf der Insel und schläft in der Hütte; während des gesamten Brandes kann niemand sonst in die Reichweite der Flammen gelangen. 2Wegen trockenen Bewuchses und wechselnden Windes kann A die Ausbreitung des Feuers nicht steuern. B stirbt in dem Feuer.

Trifft „Gemeingefährliche Mittel“ hier zu?

„Gemeingefährliche Mittel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkrete Eignung zur Gefährdung unbestimmt vieler Menschen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Eignung zur Gefährdung unbestimmt vieler Menschen
    Das Feuer kann ausschließlich B gefährden, nicht eine unbestimmte Vielzahl von Menschen.
    fehlt
  2. 2
    Fehlende sichere Beherrschbarkeit der Wirkung
    A hat die weitere Ausbreitung der Flammen nicht unter Kontrolle.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Mordmerkmal wird abgelehnt, weil außer dem getöteten Opfer niemand verletzt wurde.

RichtigWeitere Menschen müssen nicht tatsächlich verletzt werden; erforderlich ist insoweit nur die konkrete Eignung zu ihrer Gefährdung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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