Definitionen
Gefahr im Verzug (Strafprozess)
§ 105 Abs. 1 StPO · StrafrechtGefahr im Verzug liegt bei einer Durchsuchung vor, wenn konkrete Tatsachen des Einzelfalls erwarten lassen, dass die Verzögerung durch das Einholen einer richterlichen Anordnung den Durchsuchungserfolg gefährden würde. Grundsätzlich muss zunächst versucht werden, eine richterliche Entscheidung zu erlangen; davon darf nur abgesehen werden, wenn schon dieser Versuch den Durchsuchungserfolg gefährden würde.
Entscheidend ist die konkrete Gefährdung des Durchsuchungserfolgs durch das Warten auf eine richterliche Entscheidung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Polizei ermittelt wegen gefälschter Rechnungen, deren einzige Papieroriginale in Leas Wohnung liegen. Durch das offene Fenster sehen die Beamten, wie Lea diese Rechnungen Blatt für Blatt ins brennende Kaminfeuer wirft. Die letzten Blätter würden innerhalb weniger Sekunden verbrennen, während schon der Aufbau einer Telefonverbindung zum erreichbaren Ermittlungsrichter länger dauert. Einen Anruf beim Richter unternehmen die Beamten deshalb nicht.
Trifft „Gefahr im Verzug (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkrete Tatsachen des EinzelfallsDie Beamten beobachten unmittelbar die Vernichtung der gesuchten Beweismittel.
- 2erfülltGefährdung des Durchsuchungserfolgs durch richterbedingte VerzögerungDas Einholen einer richterlichen Anordnung würde die Sicherung der verbleibenden Rechnungen verhindern.
- 3erfülltVorrangiger Richterkontakt oder Gefährdung schon durch den VersuchDer Kontaktversuch darf unterbleiben, weil bereits seine Dauer den Beweismittelverlust herbeiführen würde.
Die Polizei ermittelt wegen gefälschter Rechnungen, deren einzige Papieroriginale in Leas Wohnung liegen. 1Lea befindet sich seit dem Vortag auf einer mehrtägigen Reise; die verschlossene Wohnung wird lückenlos von den Beamten überwacht, und niemand sonst hat Zugang. 3Die Beamten rufen den zuständigen Ermittlungsrichter an, der nach Vorlage der Unterlagen in zwanzig Minuten entscheiden kann.
Trifft „Gefahr im Verzug (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkrete Tatsachen des EinzelfallsDie Beurteilung kann auf bekannte Umstände zur Abwesenheit und zur Zugangssituation gestützt werden.
- 2fehltGefährdung des Durchsuchungserfolgs durch richterbedingte VerzögerungWährend der kurzen Wartezeit droht angesichts der Abwesenheit und des ausgeschlossenen Zugangs kein Verlust der Rechnungen.
- 3erfülltVorrangiger Richterkontakt oder Gefährdung schon durch den VersuchDie Beamten haben versucht, vor dem Eingreifen eine richterliche Entscheidung zu erhalten.
Typische Fehler
FehlerDie allgemeine Möglichkeit, dass ein Beschuldigter Beweismittel vernichten könnte, wird als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich sind konkrete Tatsachen, die gerade im Einzelfall eine Gefährdung durch das Warten auf die richterliche Anordnung erwarten lassen.
FehlerEin Kontaktversuch beim Richter wird allein deshalb unterlassen, weil eine sofortige polizeiliche Anordnung schneller wäre.
RichtigGrundsätzlich ist zuerst eine richterliche Entscheidung anzustreben; nur eine bereits durch den Kontaktversuch drohende Gefährdung rechtfertigt dessen Unterlassen.
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