Definitionen
Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verpflichtet den Bauherrn, bei der Verwirklichung seines Vorhabens auf die schutzwürdigen Interessen der Nachbarn angemessen Rücksicht zu nehmen; es ist verletzt, wenn die dem Nachbarn aus dem Vorhaben erwachsenden Nachteile bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen das zumutbare Maß übersteigen.
Was Nachbarn hinnehmen müssen, bestimmt sich nach ihren Schutzinteressen und den berechtigten Interessen des Bauherrn.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für eine dicht bebaute Straße mit Wohnhäusern und kleinen Büros gibt es keinen Bebauungsplan. Lea plant dort auf ihrem Grundstück ein neues Wohnhaus mit Tiefgarage. Die Garagenlüftung soll jede Nacht durchgehend am Schlafzimmerfenster des vom Eigentümer bewohnten Nachbarhauses einen Geräuschpegel von 65 Dezibel verursachen. Eine gleich teure Anordnung der Lüftung an der anderen Hausseite würde den Geräuschpegel dort auf 20 Dezibel senken.
Trifft „Gebot der Rücksichtnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhaben eines BauherrnLea möchte ein Bauvorhaben verwirklichen.
- 2erfülltSchutzwürdige Interessen der NachbarnDie nächtliche Wohnruhe des benachbarten Eigentümers ist schutzwürdig.
- 3erfülltUnzumutbare Nachteile nach Abwägung beiderseitiger InteressenDer erhebliche nächtliche Dauerlärm ist auch unter Berücksichtigung von Leas Bauinteresse unzumutbar und ohne Mehrkosten vermeidbar.
Für eine dicht bebaute Straße mit Wohnhäusern und kleinen Büros gibt es keinen Bebauungsplan. 1Lea plant dort auf ihrem Grundstück ein neues Wohnhaus mit Tiefgarage. Die Garagenlüftung soll jede Nacht durchgehend 2am Schlafzimmerfenster des vom Eigentümer bewohnten Nachbarhauses einen Geräuschpegel von 20 Dezibel verursachen.
Trifft „Gebot der Rücksichtnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhaben eines BauherrnLea möchte ein Bauvorhaben verwirklichen.
- 2erfülltSchutzwürdige Interessen der NachbarnDie nächtliche Wohnruhe des benachbarten Eigentümers ist schutzwürdig.
- 3fehltUnzumutbare Nachteile nach Abwägung beiderseitiger InteressenEin Geräuschpegel von 20 Dezibel am Schlafzimmerfenster überschreitet in dieser Umgebung die Zumutbarkeitsgrenze nicht.
Typische Fehler
FehlerNach Bejahung der allgemeinen Zulässigkeit einer Nutzungsart im Baugebiet wird die Prüfung beendet.
RichtigAuch eine grundsätzlich zulässige Nutzungsart muss im Einzelfall auf unzumutbare Belästigungen oder Störungen geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata