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Gattungsvermächtnis

§ 2155 BGB · Zivilrecht

Ein Gattungsvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser dem Bedachten eine Sache nur der Gattung nach zuwendet, ohne einen bestimmten Gegenstand zu bezeichnen; in diesem Fall hat der Beschwerte eine Sache aus der Gattung zu leisten, die den Verhältnissen des Bedachten entspricht (§ 2155 Abs. 1 BGB), wobei das Wahlrecht dem Beschwerten zusteht, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.

Merksatz

Welche Qualität geschuldet ist, hängt von den Verhältnissen des Bedachten ab.

Gattungs- oder Stückvermächtnis?Links bleibt das Einzelstück offen, rechts steht es bereits fest.
Gattungsvermächtnis
Stückvermächtnis
Gegenstandsbestimmung
Nur die Gattung ist festgelegt.
Ein einzelner Gegenstand ist festgelegt.
Auswahl
Grundsätzlich wählt der Beschwerte das Einzelstück aus.
Eine Auswahl des Einzelstücks ist nicht mehr nötig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eva setzt in ihrem Testament ihren Sohn Paul als Alleinerben ein und ordnet an, dass er ihrer Freundin Lea ein Fahrrad geben soll. 2Sie verlangt lediglich ein Damenfahrrad mit sieben Gängen und legt kein einzelnes Fahrrad fest.

Trifft „Gattungsvermächtnis“ hier zu?

„Gattungsvermächtnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuwendung einer Sache durch den Erblasser
    Eva wendet Lea durch ihr Testament ein Fahrrad als Sache zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung nur nach der Gattung statt eines Einzelgegenstands
    Die Beschreibung grenzt eine Gattung ein, ohne ein bestimmtes Fahrrad auszuwählen.
    erfüllt
BFall B

1Eva setzt in ihrem Testament ihren Sohn Paul als Alleinerben ein und ordnet an, dass er ihrer Freundin Lea ein Fahrrad geben soll. Sie nennt dafür ausschließlich ihr rotes Damenfahrrad mit sieben Gängen, das mit der Rahmennummer 12345 in ihrer Garage steht.

Trifft „Gattungsvermächtnis“ hier zu?

„Gattungsvermächtnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung nur nach der Gattung statt eines Einzelgegenstands

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuwendung einer Sache durch den Erblasser
    Eva wendet Lea durch ihr Testament ein Fahrrad als Sache zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung nur nach der Gattung statt eines Einzelgegenstands
    Eva legt durch die eindeutige Beschreibung ein einzelnes Fahrrad fest.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDem Bedachten wird allein wegen seiner Begünstigung das Recht zugeschrieben, die konkrete Sache auszuwählen.

RichtigGrundsätzlich trifft der Beschwerte die Auswahl; der Erblasser kann sie jedoch einer anderen Person zuweisen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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