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Gattungsschuld

§ 243 BGB · Zivilrecht

Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn der Schuldner nicht eine individuell bestimmte Sache, sondern eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, wobei die Leistungspflicht zunächst auf eine beliebige, den Gattungsmerkmalen entsprechende Sache mittlerer Art und Güte gerichtet ist und erst durch Konkretisierung auf ein bestimmtes Stück beschränkt wird.

Merksatz

Die anfängliche Auswahlfreiheit betrifft das Stück, nicht die geschuldete Qualität.

Gattungsschuld oder Stückschuld?Entscheidend ist, ob zunächst nur die Gattungsmerkmale oder bereits ein bestimmtes Einzelstück festgelegt sind.
Gattungsschuld
Stückschuld
Anfängliche Festlegung
Gattungsmerkmale, noch kein einzelnes Stück.
Ein bestimmtes Einzelstück.
Bindung an ein Stück
Durch Konkretisierung.
Schon durch die ursprüngliche Vereinbarung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara bestellt bei einem Schreibwarenhändler ein Paket mit 500 Blatt weißem A4-Kopierpapier. 2Der Händler kann selbst auswählen, welches Paket dieser Sorte er ihr liefert.

Trifft „Gattungsschuld“ hier zu?

„Gattungsschuld“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung einer Sache geschuldet
    Der Händler schuldet die Lieferung einer körperlichen Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung nur nach Gattungsmerkmalen
    Festgelegt sind die Eigenschaften des Papiers, nicht die Identität eines einzelnen Pakets.
    erfüllt
BFall B

1Mara vereinbart mit einem Schreibwarenhändler, dass er ihr genau das im Schaufenster liegende Paket Kopierpapier verkauft. Es ist das einzige Paket im Schaufenster und hat einen blauen Punkt auf der Verpackung.

Trifft „Gattungsschuld“ hier zu?

„Gattungsschuld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung nur nach Gattungsmerkmalen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung einer Sache geschuldet
    Der Händler schuldet die Lieferung einer körperlichen Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung nur nach Gattungsmerkmalen
    Die Parteien haben bereits bei Vertragsschluss ein bestimmtes Einzelstück festgelegt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie bloße Auswahl eines Stücks wird unabhängig von der Leistungsart stets als ausreichende Konkretisierung angesehen.

RichtigEntscheidend ist, ob der Schuldner alle nach der Leistungsart erforderlichen Handlungen vorgenommen hat.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Schuldner dürfe jede Sache liefern, die zur vereinbarten Gattung gehört, auch bei unterdurchschnittlicher Qualität.

RichtigOhne abweichende Vereinbarung muss die Sache innerhalb der geschuldeten Gattung eine durchschnittliche Beschaffenheit aufweisen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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