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Früchte

§ 99 BGB · Zivilrecht

Früchte sind Vorteile aus einer Sache oder einem Recht in Form von Erzeugnissen der Sache und sonstiger bestimmungsgemäß gewonnener Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB), bestimmungsgemäß gewährten Rechtserträgen (§ 99 Abs. 2 BGB) oder aufgrund eines Rechtsverhältnisses gewährten Erträgen (§ 99 Abs. 3 BGB).

Merksatz

Der bloße Gebrauchsvorteil ist keine Frucht, auch wenn er einen wirtschaftlichen Wert hat.

Früchte oder Gebrauchsvorteile?Beides sind Nutzungen. Früchte sind jedoch Erzeugnisse, Ausbeuten oder Erträge; Gebrauchsvorteile entstehen durch den bloßen Gebrauch.
Früchte
Gebrauchsvorteile
Art des Vorteils
Erzeugnis, Ausbeute oder Ertrag
Vorteil durch den bloßen Gebrauch
Beispiel
Vereinbarte Miete für ein Fahrrad
Selbst mit dem Fahrrad fahren

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora besitzt ein Fahrrad. Sie überlässt es Paul für einen Monat und erhält dafür von ihm vereinbarungsgemäß 40 Euro.

Trifft „Früchte“ hier zu?

„Früchte“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil aus einer Sache oder einem Recht
    Die Zahlung ist ein wirtschaftlicher Vorteil aus der Überlassung des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmungsgemäße Erzeugnisse, Ausbeuten oder Rechtserträge oder Erträge aus einem Rechtsverhältnis
    Die Zahlung ist ein Ertrag aus dem Mietverhältnis über das Fahrrad.
    erfüllt
BFall B

Nora besitzt ein Fahrrad. 1Sie fährt damit täglich zur Arbeit und spart dadurch die Kosten für Busfahrkarten. Sie überlässt das Fahrrad niemandem und erhält dafür auch keine Zahlungen.

Trifft „Früchte“ hier zu?

„Früchte“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmungsgemäße Erzeugnisse, Ausbeuten oder Rechtserträge oder Erträge aus einem Rechtsverhältnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil aus einer Sache oder einem Recht
    Der Gebrauch des Fahrrads verschafft Nora einen wirtschaftlichen Vorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmungsgemäße Erzeugnisse, Ausbeuten oder Rechtserträge oder Erträge aus einem Rechtsverhältnis
    Die ersparten Fahrtkosten sind ein bloßer Gebrauchsvorteil, kein Erzeugnis, keine Ausbeute und kein Ertrag.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNur natürliche Erzeugnisse wie Obst als Früchte einordnen.

RichtigAuch vertragliche Erträge wie Mietzahlungen können Früchte sein.

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