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Funktionsbeeinträchtigung

§ 303 StGB · Strafrecht

Eine Funktionsbeeinträchtigung liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit einer Sache durch die Einwirkung des Täters nicht unerheblich gemindert oder aufgehoben wird, ohne dass eine Substanzverletzung erforderlich ist; sie ist insbesondere im Rahmen der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) anerkannt, um Fälle zu erfassen, in denen die Sache zwar körperlich unversehrt bleibt, aber ihrer Funktion nach beeinträchtigt wird.

Merksatz

Eine Sache kann auch ohne Substanzschaden strafrechtlich beschädigt sein.

Funktion oder Substanz betroffen?Beide Formen können zugleich vorliegen. Eine Funktionsbeeinträchtigung setzt jedoch keinen Substanzschaden voraus.
Funktionsbeeinträchtigung
Substanzverletzung
Ansatzpunkt
Bestimmungsgemäße Nutzbarkeit der Sache
Körperliche Substanz der Sache
Substanzschaden
Nicht erforderlich
Erforderlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

T lässt aus allen vier Reifen von Noras Auto die Luft vollständig ab. Auf dem abgelegenen Waldparkplatz gibt es keine Luftpumpe; die nächste Tankstelle liegt zehn Kilometer entfernt. Reifen und Ventile bleiben körperlich unversehrt.

Trifft „Funktionsbeeinträchtigung“ hier zu?

„Funktionsbeeinträchtigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung des Täters auf eine Sache
    T wirkt durch das Ablassen der Luft körperlich auf die Autoreifen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht unerhebliche Minderung oder Aufhebung der bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit
    Das Auto kann mit leeren Reifen nicht bestimmungsgemäß gefahren werden und lässt sich vor Ort nicht wieder fahrbereit machen.
    erfüllt
BFall B

1T lässt aus allen vier Reifen von Noras Auto jeweils so wenig Luft ab, dass der Druck von 2,4 auf 2,39 bar sinkt. Der Hersteller empfiehlt für dieses Auto einen Reifendruck zwischen 2,3 und 2,5 bar. Reifen und Ventile bleiben körperlich unversehrt.

Trifft „Funktionsbeeinträchtigung“ hier zu?

„Funktionsbeeinträchtigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht unerhebliche Minderung oder Aufhebung der bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung des Täters auf eine Sache
    T wirkt durch das Ablassen der Luft körperlich auf die Autoreifen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht unerhebliche Minderung oder Aufhebung der bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit
    Die minimale Druckänderung innerhalb des empfohlenen Bereichs schränkt die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht erheblich ein.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede noch so geringe Einschränkung der Nutzbarkeit wird als Funktionsbeeinträchtigung gewertet.

RichtigDie Einschränkung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit muss die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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