Definitionen
Funktionsbeeinträchtigung
§ 303 StGB · StrafrechtEine Funktionsbeeinträchtigung liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit einer Sache durch die Einwirkung des Täters nicht unerheblich gemindert oder aufgehoben wird, ohne dass eine Substanzverletzung erforderlich ist; sie ist insbesondere im Rahmen der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) anerkannt, um Fälle zu erfassen, in denen die Sache zwar körperlich unversehrt bleibt, aber ihrer Funktion nach beeinträchtigt wird.
Eine Sache kann auch ohne Substanzschaden strafrechtlich beschädigt sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
T lässt aus allen vier Reifen von Noras Auto die Luft vollständig ab. Auf dem abgelegenen Waldparkplatz gibt es keine Luftpumpe; die nächste Tankstelle liegt zehn Kilometer entfernt. Reifen und Ventile bleiben körperlich unversehrt.
Trifft „Funktionsbeeinträchtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwirkung des Täters auf eine SacheT wirkt durch das Ablassen der Luft körperlich auf die Autoreifen ein.
- 2erfülltNicht unerhebliche Minderung oder Aufhebung der bestimmungsgemäßen VerwendbarkeitDas Auto kann mit leeren Reifen nicht bestimmungsgemäß gefahren werden und lässt sich vor Ort nicht wieder fahrbereit machen.
1T lässt aus allen vier Reifen von Noras Auto jeweils so wenig Luft ab, dass der Druck von 2,4 auf 2,39 bar sinkt. Der Hersteller empfiehlt für dieses Auto einen Reifendruck zwischen 2,3 und 2,5 bar. Reifen und Ventile bleiben körperlich unversehrt.
Trifft „Funktionsbeeinträchtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwirkung des Täters auf eine SacheT wirkt durch das Ablassen der Luft körperlich auf die Autoreifen ein.
- 2fehltNicht unerhebliche Minderung oder Aufhebung der bestimmungsgemäßen VerwendbarkeitDie minimale Druckänderung innerhalb des empfohlenen Bereichs schränkt die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht erheblich ein.
Typische Fehler
FehlerJede noch so geringe Einschränkung der Nutzbarkeit wird als Funktionsbeeinträchtigung gewertet.
RichtigDie Einschränkung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit muss die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema