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Fungibilität des Vordermanns

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · Strafrecht

Die Fungibilität des Vordermanns bezeichnet im Rahmen der mittelbaren Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate die Eigenschaft des unmittelbar ausführenden Tatmittlers, jederzeit durch einen anderen, ebenso willigen Ausführenden ersetzt werden zu können, sodass der Hintermann die Tatausführung unabhängig von der individuellen Entscheidung des Vordermanns sicher beherrscht.

Merksatz

Entscheidend ist, dass die Tat auch bei einem Wechsel der ausführenden Person gesichert bleibt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Diktator lässt durch eine ihm unterstellte Einheit regelmäßig politische Gegner ohne Gerichtsverfahren töten. Ein eingeteilter Schütze erschießt auf seinen Befehl einen Gefangenen; 2mehrere gleich ausgebildete und ebenfalls zur Tötung bereite Schützen stehen unmittelbar daneben. Bei einer Weigerung des eingeteilten Schützen hätte sofort ein anderer die Erschießung übernommen.

Trifft „Fungibilität des Vordermanns“ hier zu?

„Fungibilität des Vordermanns“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbar Ausführender in einem organisatorischen Machtapparat
    Der Schütze führt die Tötung innerhalb einer vom Diktator gesteuerten Tötungsorganisation unmittelbar aus.
    erfüllt
  2. 2
    Jederzeitige Ersetzbarkeit mit gesicherter Tatausführung
    Ebenso tatbereite Ersatzpersonen können sofort übernehmen, sodass die Durchführung nicht von der Entscheidung des eingeteilten Schützen abhängt.
    erfüllt
BFall B

1Ein Diktator lässt durch seinen Geheimdienst regelmäßig politische Gegner ohne Gerichtsverfahren töten. Er befiehlt einem Mitarbeiter, der seit Jahren als einziger Pfleger bei einem abgeschirmt lebenden Gegner angestellt ist, diesen zu vergiften. Andere Mitarbeiter haben keinen Zugang zu dem Gegner und können die Stelle des Pflegers nicht übernehmen. Der Pfleger befolgt den Befehl und gibt dem Gegner Gift, an dem dieser stirbt.

Trifft „Fungibilität des Vordermanns“ hier zu?

„Fungibilität des Vordermanns“ trifft nicht zu.Es fehlt: Jederzeitige Ersetzbarkeit mit gesicherter Tatausführung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbar Ausführender in einem organisatorischen Machtapparat
    Der Pfleger handelt als Mitarbeiter einer vom Diktator gesteuerten Tötungsorganisation und führt deren Tötungsbefehl unmittelbar aus.
    erfüllt
  2. 2
    Jederzeitige Ersetzbarkeit mit gesicherter Tatausführung
    Mangels eines Ersatzes mit Zugang zum Gegner hängt die Tatausführung von der persönlichen Entscheidung des Pflegers ab.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie fachliche Eignung möglicher Ersatzpersonen wird geprüft, ihre Bereitschaft zur Tat dagegen übergangen.

RichtigDie Ersatzpersonen müssen auch zur Tatausführung bereit sein; fachliche Eignung allein genügt nicht.

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