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Führer eines Kraftfahrzeugs

§ 316 StGB · Strafrecht

Führer eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Fahrzeug in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung lenkt, also die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt; erforderlich ist nach der Rechtsprechung des BGH, dass sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, bloße Vorbereitungshandlungen wie das Anlassen des Motors genügen nicht.

Merksatz

Bloße Fahranweisungen machen einen Beifahrer noch nicht zum Fahrzeugführer.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara fährt mit einem Auto vom Parkplatz auf die Straße. 1Sie bedient dabei selbst das Lenkrad und die Pedale.

Trifft „Führer eines Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Führer eines Kraftfahrzeugs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Herrschaft über das Kraftfahrzeug
    Mara beherrscht das Auto durch die eigene Bedienung der Fahrvorrichtungen.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegung des Kraftfahrzeugs
    Das Auto bewegt sich vom Parkplatz auf die Straße.
    erfüllt
BFall B

2Mara sitzt auf dem Beifahrersitz eines fahrenden Autos. Ihre Freundin bedient allein das Lenkrad und die Pedale; Mara nennt ihr nur den Weg.

Trifft „Führer eines Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Führer eines Kraftfahrzeugs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliche Herrschaft über das Kraftfahrzeug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Herrschaft über das Kraftfahrzeug
    Mara bedient keine Fahrvorrichtungen und übt durch ihre Wegbeschreibung keine tatsächliche Fahrzeugherrschaft aus.
    fehlt
  2. 2
    Bewegung des Kraftfahrzeugs
    Das Auto befindet sich in Bewegung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon das Starten des Motors wird als Führen des Kraftfahrzeugs eingeordnet.

RichtigSolange das Fahrzeug noch nicht in Bewegung geraten ist, reicht das bloße Starten des Motors nicht aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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