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Funktionaler Zusammenhang

§ 831 Abs. 1 Satz 1 BGB · Zivilrecht

Ein funktionaler Zusammenhang liegt vor, wenn zwischen der schädigenden Handlung des Verrichtungsgehilfen und der ihm übertragenen Verrichtung ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht. Die Schädigung muss in Ausführung der Verrichtung und darf nicht nur bei Gelegenheit erfolgen.

Merksatz

Dass die Arbeit eine Schädigung ermöglicht, genügt für sich genommen nicht.

Aufgabenbezug oder bloße Gelegenheit?Entscheidend ist der Bezug der konkreten schädigenden Handlung zur übertragenen Aufgabe, nicht allein die zeitliche Nähe zur Arbeit.
Funktionaler Zusammenhang
Bloßes Handeln bei Gelegenheit
Bezug zur Aufgabe
Die schädigende Handlung ist innerlich und sachlich mit der übertragenen Aufgabe verbunden.
Die Aufgabe bietet lediglich die äußere Gelegenheit zur schädigenden Handlung.
Rechtliche Einordnung
Die Schädigung erfolgt in Ausführung der Verrichtung.
Die Schädigung erfolgt nur bei Gelegenheit der Verrichtung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein angestellter Fahrer liefert nach den Anweisungen seines Arbeitgebers Pakete an dessen Kunden aus. Beim Tragen eines Pakets in die Wohnung einer Kundin stößt er unachtsam gegen ihren Glastisch und zerbricht ihn.

Trifft „Funktionaler Zusammenhang“ hier zu?

„Funktionaler Zusammenhang“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schädigende Handlung des Verrichtungsgehilfen
    Der weisungsabhängige Fahrer beschädigt durch sein Verhalten den Tisch der Kundin.
    erfüllt
  2. 2
    Übertragene Verrichtung
    Der Arbeitgeber hat dem Fahrer die Auslieferung der Pakete übertragen.
    erfüllt
  3. 3
    Innerer sachlicher Zusammenhang zur Verrichtung
    Das Tragen des Pakets gehört zur übertragenen Auslieferung.
    erfüllt
BFall B

2Ein angestellter Fahrer liefert nach den Anweisungen seines Arbeitgebers Pakete an dessen Kunden aus. In seiner Arbeitspause besucht er einen Freund ausschließlich privat. 1Beim Ablegen seiner privaten Jacke stößt er unachtsam eine Vase des Freundes vom Tisch, die dabei zerbricht.

Trifft „Funktionaler Zusammenhang“ hier zu?

„Funktionaler Zusammenhang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Innerer sachlicher Zusammenhang zur Verrichtung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schädigende Handlung des Verrichtungsgehilfen
    Der weisungsabhängige Fahrer beschädigt durch sein Verhalten die Vase des Freundes.
    erfüllt
  2. 2
    Übertragene Verrichtung
    Der Arbeitgeber hat dem Fahrer die Auslieferung der Pakete übertragen.
    erfüllt
  3. 3
    Innerer sachlicher Zusammenhang zur Verrichtung
    Das Ablegen der privaten Jacke beim rein privaten Besuch hat keinen sachlichen Bezug zur Paketauslieferung.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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