Definitionen
Funktionaler Zusammenhang
§ 831 Abs. 1 Satz 1 BGB · ZivilrechtEin funktionaler Zusammenhang liegt vor, wenn zwischen der schädigenden Handlung des Verrichtungsgehilfen und der ihm übertragenen Verrichtung ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht. Die Schädigung muss in Ausführung der Verrichtung und darf nicht nur bei Gelegenheit erfolgen.
Dass die Arbeit eine Schädigung ermöglicht, genügt für sich genommen nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein angestellter Fahrer liefert nach den Anweisungen seines Arbeitgebers Pakete an dessen Kunden aus. Beim Tragen eines Pakets in die Wohnung einer Kundin stößt er unachtsam gegen ihren Glastisch und zerbricht ihn.
Trifft „Funktionaler Zusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchädigende Handlung des VerrichtungsgehilfenDer weisungsabhängige Fahrer beschädigt durch sein Verhalten den Tisch der Kundin.
- 2erfülltÜbertragene VerrichtungDer Arbeitgeber hat dem Fahrer die Auslieferung der Pakete übertragen.
- 3erfülltInnerer sachlicher Zusammenhang zur VerrichtungDas Tragen des Pakets gehört zur übertragenen Auslieferung.
2Ein angestellter Fahrer liefert nach den Anweisungen seines Arbeitgebers Pakete an dessen Kunden aus. In seiner Arbeitspause besucht er einen Freund ausschließlich privat. 1Beim Ablegen seiner privaten Jacke stößt er unachtsam eine Vase des Freundes vom Tisch, die dabei zerbricht.
Trifft „Funktionaler Zusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchädigende Handlung des VerrichtungsgehilfenDer weisungsabhängige Fahrer beschädigt durch sein Verhalten die Vase des Freundes.
- 2erfülltÜbertragene VerrichtungDer Arbeitgeber hat dem Fahrer die Auslieferung der Pakete übertragen.
- 3fehltInnerer sachlicher Zusammenhang zur VerrichtungDas Ablegen der privaten Jacke beim rein privaten Besuch hat keinen sachlichen Bezug zur Paketauslieferung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema