Definitionen
Friedlichkeit
Art. 8 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEine Versammlung ist friedlich, wenn sie weder gewalttätig noch aufrührerisch verläuft. Unfriedlichkeit setzt Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen voraus, durch die die Versammlung im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt; bloße Passivität oder vereinzelte Ausschreitungen Einzelner genügen nicht.
Für die Friedlichkeit zählt der Verlauf der Versammlung im Ganzen, nicht jede einzelne Ausschreitung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Rund 80 Menschen sitzen auf dem Marktplatz und halten Schilder gegen höhere Buspreise hoch. 1Niemand greift Menschen oder Gegenstände an. 2Auch auf die Aufforderung der anwesenden Polizisten, aufzustehen, reagiert die Gruppe nur mit Sitzenbleiben.
Trifft „Friedlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKein gewalttätiger VerlaufEs kommt zu keinen gefährlichen Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen.
- 2erfülltKein aufrührerischer VerlaufDas bloße Sitzenbleiben ist passives Verhalten und kein gewaltsamer Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Rund 40 Menschen ziehen mit Schildern gegen höhere Buspreise durch die Stadt. Alle Teilnehmenden schlagen und treten wiederholt auf vorbeigehende Passanten ein und fügen ihnen Knochenbrüche zu. 2Gegen staatliche Stellen oder Maßnahmen richtet sich die Gruppe nicht.
Trifft „Friedlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKein gewalttätiger VerlaufDie gefährlichen Angriffe aller Teilnehmenden prägen den gesamten Verlauf.
- 2erfülltKein aufrührerischer VerlaufDie Gewalttätigkeiten richten sich gegen Privatpersonen und bilden keinen gewaltsamen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Typische Fehler
FehlerDas Mitführen einer Waffe wird ohne Weiteres mit Unfriedlichkeit gleichgesetzt.
RichtigFriedlichkeit und Waffenlosigkeit sind getrennt zu prüfen; eine mitgeführte, nicht eingesetzte Waffe macht die Versammlung nicht schon unfriedlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema