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Friedlichkeit

Art. 8 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Eine Versammlung ist friedlich, wenn sie weder gewalttätig noch aufrührerisch verläuft. Unfriedlichkeit setzt Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen voraus, durch die die Versammlung im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt; bloße Passivität oder vereinzelte Ausschreitungen Einzelner genügen nicht.

Merksatz

Für die Friedlichkeit zählt der Verlauf der Versammlung im Ganzen, nicht jede einzelne Ausschreitung.

Was trennt Friedlichkeit und Waffenlosigkeit?Die Voraussetzungen sind getrennt zu prüfen: Die Friedlichkeit betrifft den Verlauf, die Waffenlosigkeit die Bewaffnung.
Friedlichkeit
Waffenlosigkeit
Prüfungsgegenstand
Keine prägenden Gewalttätigkeiten und kein aufrührerischer Verlauf.
Bewaffnung der einzelnen Teilnehmenden.
Unbenutzte Waffe
Das bloße Mitführen macht die Versammlung noch nicht unfriedlich.
Der bewaffnete Teilnehmer erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Rund 80 Menschen sitzen auf dem Marktplatz und halten Schilder gegen höhere Buspreise hoch. 1Niemand greift Menschen oder Gegenstände an. 2Auch auf die Aufforderung der anwesenden Polizisten, aufzustehen, reagiert die Gruppe nur mit Sitzenbleiben.

Trifft „Friedlichkeit“ hier zu?

„Friedlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kein gewalttätiger Verlauf
    Es kommt zu keinen gefährlichen Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein aufrührerischer Verlauf
    Das bloße Sitzenbleiben ist passives Verhalten und kein gewaltsamer Widerstand gegen die Staatsgewalt.
    erfüllt
BFall B

Rund 40 Menschen ziehen mit Schildern gegen höhere Buspreise durch die Stadt. Alle Teilnehmenden schlagen und treten wiederholt auf vorbeigehende Passanten ein und fügen ihnen Knochenbrüche zu. 2Gegen staatliche Stellen oder Maßnahmen richtet sich die Gruppe nicht.

Trifft „Friedlichkeit“ hier zu?

„Friedlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein gewalttätiger Verlauf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kein gewalttätiger Verlauf
    Die gefährlichen Angriffe aller Teilnehmenden prägen den gesamten Verlauf.
    fehlt
  2. 2
    Kein aufrührerischer Verlauf
    Die Gewalttätigkeiten richten sich gegen Privatpersonen und bilden keinen gewaltsamen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Mitführen einer Waffe wird ohne Weiteres mit Unfriedlichkeit gleichgesetzt.

RichtigFriedlichkeit und Waffenlosigkeit sind getrennt zu prüfen; eine mitgeführte, nicht eingesetzte Waffe macht die Versammlung nicht schon unfriedlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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