Definitionen
Friedlichkeitsgebot
Art. 8 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDas Friedlichkeitsgebot besagt, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nur für friedliche und unbewaffnete Versammlungen gilt; unfriedlich ist eine Versammlung, wenn sie insgesamt einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder anstrebt. Gewalttätigkeiten setzen Handlungen von einiger Gefährlichkeit voraus, etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen; bloße Behinderungen Dritter genügen nicht. Gewalttätigkeiten oder Gewaltaufrufe Einzelner entziehen den übrigen friedlichen Teilnehmern nicht den Schutz, solange dieses Verhalten nicht die gesamte Versammlung prägt.
Einzelne Gewalttäter machen eine ansonsten friedliche Versammlung nicht insgesamt unfriedlich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Auf einem Marktplatz protestieren 200 Menschen mit Papierplakaten gegen die Schließung ihrer Bibliothek. 1Zwei Teilnehmer schlagen plötzlich einen Passanten, werden aber sofort von den anderen zurückgehalten und von der Polizei weggeführt. Die übrigen setzen ihren stillen Protest fort und haben die Angriffe weder unterstützt noch gebilligt. 2Niemand hat Waffen oder andere Gegenstände dabei, die zum Verletzen von Menschen bestimmt sind.
Trifft „Friedlichkeitsgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFriedlicher GesamtcharakterDie Übergriffe bleiben vereinzelt und prägen die Versammlung insgesamt nicht.
- 2erfülltWaffenlosigkeitEs werden weder Waffen noch als Waffen bestimmte Gegenstände mitgeführt.
Bei einem Protest gegen die Schließung ihrer Bibliothek greifen alle 40 Teilnehmer gemeinsam mehrere Gegendemonstranten mit Faustschlägen an. 2Niemand hat Waffen oder andere Gegenstände dabei, die zum Verletzen von Menschen bestimmt sind.
Trifft „Friedlichkeitsgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltFriedlicher GesamtcharakterDie gemeinsamen Angriffe aller Teilnehmer geben der gesamten Versammlung einen gewalttätigen Verlauf.
- 2erfülltWaffenlosigkeitDie Teilnehmer greifen ausschließlich mit bloßen Händen und ohne mitgeführte Waffen an.
Typische Fehler
FehlerEine Versammlung schon deshalb als unfriedlich einzuordnen, weil sie Dritte am Weitergehen hindert.
RichtigBloße Behinderungen Dritter reichen nicht aus; Gewalttätigkeiten erfordern Handlungen von einiger Gefährlichkeit.