Definitionen
Der funktionale Amtsbegriff bezeichnet im Staatshaftungsrecht das 'Amt' nicht als organisatorische Einheit, sondern als die konkrete hoheitliche Tätigkeit, die ein Amtswalter in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes vornimmt; maßgeblich ist danach nicht die Stellung des Handelnden, sondern der funktionale Zusammenhang zwischen der schädigenden Handlung und der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung.
Entscheidend ist die Verbindung zur hoheitlichen Aufgabe, nicht der berufliche Status des Handelnden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea ist bei der Stadt angestellt und von ihr damit beauftragt, falsch geparkte Autos zu kontrollieren und Strafzettel auszustellen. 2Während sie bei einer solchen Kontrolle die Fahrzeugdaten notiert, zerkratzt sie versehentlich mit der Metallkante ihres Klemmbretts den Lack des kontrollierten Autos.
Trifft „Funktionaler Amtsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragene hoheitliche AufgabeDie Stadt hat Lea mit der hoheitlichen Überwachung von Parkverstößen betraut.
- 2erfülltFunktionaler Bezug der schädigenden Handlung zur AufgabeDie Beschädigung entsteht unmittelbar beim Erfassen der Fahrzeugdaten für die übertragene Kontrolle.
1Lea ist bei der Stadt angestellt und von ihr damit beauftragt, falsch geparkte Autos zu kontrollieren und Strafzettel auszustellen. Nach Feierabend fährt sie mit ihrem eigenen Auto zum privaten Einkauf. Beim Aussteigen auf dem Supermarktparkplatz zerkratzt sie versehentlich mit ihrer Einkaufstasche den Lack eines fremden Autos.
Trifft „Funktionaler Amtsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragene hoheitliche AufgabeLea ist weiterhin mit der hoheitlichen Überwachung von Parkverstößen betraut.
- 2fehltFunktionaler Bezug der schädigenden Handlung zur AufgabeDie Beschädigung beim privaten Einkauf hängt nicht mit Leas Aufgabe zusammen.
Typische Fehler
FehlerEine rechtswidrige Handlung wird schon wegen ihrer Rechtswidrigkeit als rein privates Verhalten eingeordnet.
RichtigAuch eine pflichtwidrige Handlung kann funktional zur hoheitlichen Aufgabe gehören; ihre Rechtswidrigkeit beseitigt den Amtsbezug nicht automatisch.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema