Definitionen
Freie Kündigung
§ 648 BGB · ZivilrechtDer Besteller eines Werkvertrags kann den Vertrag gemäß § 648 BGB jederzeit bis zur Vollendung des Werkes ohne Angabe von Gründen kündigen; der Unternehmer behält in diesem Fall seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig unterlassene Erwerbe anrechnen lassen.
Die freie Kündigung ermöglicht den Ausstieg ohne Kündigungsgrund, aber nicht automatisch ohne Kosten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena vereinbart mit einer Fahrradwerkstatt, ihr Fahrrad für 200 Euro zu reparieren. 3Noch bevor alle vereinbarten Arbeiten erledigt sind, 2erhält die Werkstatt von Lena die Nachricht: „Ich beende den Reparaturauftrag ab sofort.“ Einen Grund nennt Lena nicht.
Trifft „Freie Kündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehender WerkvertragDie entgeltliche Reparatur ist ein Werkvertrag, weil die Werkstatt einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet.
- 2erfülltKündigungserklärung des BestellersLena hat die Reparatur bestellt und erklärt gegenüber der Werkstatt eindeutig die Vertragsbeendigung.
- 3erfülltErklärung bis zur Vollendung des WerkesBei Zugang der Erklärung ist die geschuldete Reparatur noch nicht vollständig ausgeführt.
1Lena vereinbart mit einer Fahrradwerkstatt, ihr Fahrrad für 200 Euro zu reparieren. Die Werkstatt hat alle vereinbarten Arbeiten vollständig und fehlerfrei erledigt; das Fahrrad steht noch zur Abholung bereit. Anschließend 2erhält die Werkstatt von Lena die Nachricht: „Ich beende den Reparaturauftrag ab sofort.“ Einen Grund nennt Lena nicht.
Trifft „Freie Kündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehender WerkvertragDie entgeltliche Reparatur ist ein Werkvertrag, weil die Werkstatt einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet.
- 2erfülltKündigungserklärung des BestellersLena erklärt als Bestellerin die Vertragsbeendigung, auch wenn diese Erklärung hier keine freie Kündigung mehr bewirkt.
- 3fehltErklärung bis zur Vollendung des WerkesDie Reparatur ist bei Zugang der Erklärung bereits vollständig abgeschlossen.
Typische Fehler
FehlerNach der Kündigung werden stets fünf Prozent der gesamten vereinbarten Vergütung zugesprochen.
RichtigDie Fünfprozentvermutung betrifft nur den Vergütungsanteil für noch nicht erbrachte Leistungen und legt keinen festen Endbetrag fest.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata