Definitionen
Freier Mitarbeiter
§ 611 BGB · ZivilrechtEin freier Mitarbeiter ist eine natürliche Person, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags für einen Auftraggeber tätig wird und dabei persönlich unabhängig ist, also ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen kann. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, insbesondere der tatsächlichen Vertragsdurchführung, der Weisungsbindung und der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
Entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit, nicht eine einzelne Vorgabe des Auftraggebers.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Grafikerin Lea vereinbart mit einem Verlag, ihn gegen ein monatliches Honorar laufend bei der Gestaltung seiner Zeitschriften zu beraten. Sie entscheidet selbst über Arbeitsweise, Arbeitsort und Arbeitszeiten und muss ihre Vorschläge lediglich bis zum jeweils vereinbarten Termin abgeben. Sie arbeitet in ihrem eigenen Atelier und ist keinem Vorgesetzten des Verlags zugeordnet.
Trifft „Freier Mitarbeiter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche PersonLea ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
- 2erfülltTätigkeit für einen Auftraggeber aufgrund eines Dienst- oder WerkvertragsDie laufende Beratung gegen Vergütung ist Gegenstand eines Dienstvertrags mit dem Verlag.
- 3erfülltPersönliche Unabhängigkeit bei der tatsächlichen TätigkeitLea organisiert ihre Tätigkeit eigenständig; die vereinbarten Abgabetermine begründen hier keine persönliche Abhängigkeit.
Die Grafikerin Lea vereinbart mit einem Verlag, ihn gegen ein monatliches Honorar laufend bei der Gestaltung seiner Zeitschriften zu beraten. Tatsächlich arbeitet Lea täglich von 9 bis 17 Uhr im Verlag und muss die Arbeitsanweisungen des Abteilungsleiters zu Inhalt und Ablauf ihrer Aufgaben befolgen. Der Abteilungsleiter teilt ihr jeden Morgen Aufgaben zu und kontrolliert deren Ausführung.
Trifft „Freier Mitarbeiter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche PersonLea ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
- 2erfülltTätigkeit für einen Auftraggeber aufgrund eines Dienst- oder WerkvertragsDie vereinbarten Beratungsleistungen beruhen auf einem Dienstvertrag, dessen Unterfall auch der Arbeitsvertrag ist.
- 3fehltPersönliche Unabhängigkeit bei der tatsächlichen TätigkeitFeste Arbeitszeiten, umfassende Arbeitsanweisungen und die Unterordnung unter den Abteilungsleiter begründen persönliche Abhängigkeit.
Typische Fehler
FehlerSchon einen vorgegebenen Arbeitsort oder einen vereinbarten Abgabetermin mit persönlicher Abhängigkeit gleichsetzen.
RichtigEinzelne organisatorische Vorgaben schließen Selbstständigkeit nicht automatisch aus; entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit.
FehlerDie tatsächlichen Arbeitsbedingungen nicht prüfen, weil der Vertrag die Person als freien Mitarbeiter bezeichnet.
RichtigDie Vertragsbezeichnung allein genügt nicht; insbesondere die tatsächliche Vertragsdurchführung muss untersucht werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema