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Freies Mandat

Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Das freie Mandat bezeichnet die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.

Merksatz

Abgeordnete entscheiden nach ihrem Gewissen, nicht nach verbindlichen Vorgaben ihrer Partei oder ihrer Wähler.

Freies oder imperatives Mandat?Links steht die Unabhängigkeit der Abgeordneten, rechts die Bindung an Vorgaben des Auftraggebers.
Freies Mandat
Imperatives Mandat
Weisungsbindung
Keine verbindlichen Weisungen
Bindung an Weisungen des Auftraggebers
Entscheidungsmaßstab
Eigenes Gewissen
Verbindliche Vorgaben des Auftraggebers

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea ist Mitglied des Deutschen Bundestages. 2Ihre Fraktion empfiehlt ihr, gegen ein Gesetzesvorhaben zu stimmen, stellt ihr die Entscheidung aber ausdrücklich frei. 3Lea hält das Vorhaben nach sorgfältiger Gewissensprüfung für richtig und stimmt dafür.

Trifft „Freies Mandat“ hier zu?

„Freies Mandat“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
    Lea gehört als Abgeordnete zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Bindung an Aufträge oder Weisungen
    Die Empfehlung legt Lea nicht verbindlich auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten fest.
    erfüllt
  3. 3
    Entscheidung allein nach eigenem Gewissen
    Lea richtet ihre Stimmabgabe nach ihrer eigenen Gewissensentscheidung aus.
    erfüllt
BFall B

Lea bewirbt sich erstmals um einen Sitz im Deutschen Bundestag und ist noch nicht dessen Mitglied. 2Bei einer öffentlichen Diskussion über ein Gesetzesvorhaben macht ihre Partei ihr ausdrücklich keine Vorgaben. 3Lea befürwortet das Vorhaben ausschließlich aufgrund ihrer eigenen Gewissensentscheidung.

Trifft „Freies Mandat“ hier zu?

„Freies Mandat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
    Die bloße Kandidatur verschafft Lea noch nicht die verfassungsrechtliche Stellung einer Bundestagsabgeordneten.
    fehlt
  2. 2
    Keine Bindung an Aufträge oder Weisungen
    Für Leas Stellungnahme bestehen keine verbindlichen Vorgaben ihrer Partei.
    erfüllt
  3. 3
    Entscheidung allein nach eigenem Gewissen
    Lea bildet ihre Position allein anhand ihres Gewissens.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon eine Abstimmungsempfehlung der Fraktion wird als Verstoß gegen das freie Mandat angesehen.

RichtigEine bloße Empfehlung ist zulässig; eine verbindliche Weisung für die Mandatsausübung dagegen nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerAbgeordnete werden als rechtlich gebundene Vertreter ausschließlich ihres Wahlkreises behandelt.

RichtigSie vertreten das gesamte Volk und sind auch an Vorgaben ihres Wahlkreises nicht gebunden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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