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Freier Dienstvertrag

§ 611 BGB · Zivilrecht

Ein freier Dienstvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, bei dem der Dienstverpflichtete nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, sondern seine Tätigkeit selbstständig und ohne persönliche Abhängigkeit erbringt. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, insbesondere der Weisungsbindung und der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Dienstberechtigten. Die tatsächliche Durchführung geht einer abweichenden Vertragsbezeichnung vor.

Merksatz

Persönliche Unabhängigkeit grenzt den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag ab.

Freier Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag?Beide Verträge betreffen Dienste gegen Bezahlung. Der entscheidende Unterschied liegt in der persönlichen Abhängigkeit.
Freier Dienstvertrag
Arbeitsvertrag
Vertragstyp
Dienstvertrag außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.
Besondere Form des Dienstvertrags.
Art der Tätigkeit
Selbstständig und persönlich unabhängig.
Weisungsgebunden, fremdbestimmt und persönlich abhängig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Unternehmen beauftragt eine Sprachtrainerin gegen ein Stundenhonorar, seinen Beschäftigten Englischunterricht zu geben. 2Sie entscheidet selbst, welche Unterrichtsaufträge sie annimmt, und legt Inhalt, Zeit und Ort des Unterrichts frei fest. Sie nutzt eigene Räume und Materialien und ist in keine betrieblichen Abläufe des Unternehmens eingebunden. Einen bestimmten Lernerfolg verspricht sie nicht.

Trifft „Freier Dienstvertrag“ hier zu?

„Freier Dienstvertrag“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstvertrag
    Die Trainerin verspricht Unterricht gegen Bezahlung, nicht einen bestimmten Lernerfolg.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Tätigkeit ohne persönliche Abhängigkeit
    Die freie Gestaltung der Tätigkeit und die fehlende betriebliche Einbindung ergeben insgesamt keine persönliche Abhängigkeit.
    erfüllt
BFall B

1Ein Unternehmen vereinbart mit einer Sprachtrainerin ein festes Monatsgehalt für Englischunterricht. Die Personalchefin bestimmt verbindlich Unterrichtsinhalt, Arbeitszeiten und Arbeitsort und weist der Trainerin täglich Aufgaben zu. Die Trainerin arbeitet dauerhaft in der Schulungsabteilung des Unternehmens und muss Abwesenheiten genehmigen lassen. Einen bestimmten Lernerfolg verspricht sie nicht.

Trifft „Freier Dienstvertrag“ hier zu?

„Freier Dienstvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Selbstständige Tätigkeit ohne persönliche Abhängigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstvertrag
    Die Vereinbarung betrifft Unterricht gegen Bezahlung; auch ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Tätigkeit ohne persönliche Abhängigkeit
    Die umfassenden Weisungen und die feste betriebliche Einbindung begründen persönliche Abhängigkeit und damit ein Arbeitsverhältnis.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAllein aus der Vertragsüberschrift „Freier Dienstvertrag“ auf eine selbstständige Tätigkeit schließen.

RichtigEntscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung; eine abweichende Vertragsbezeichnung verhindert kein Arbeitsverhältnis.

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