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Frankfurter Tabelle

§ 651m BGB · Zivilrecht

Die Frankfurter Tabelle ist eine von der Rechtsprechung entwickelte, nicht verbindliche Orientierungshilfe, die typische Reisemängel und die ihnen entsprechenden prozentualen Minderungsquoten des Reisepreises auflistet und bei der Bemessung der Minderung nach § 651m BGB als Auslegungshilfe herangezogen wird.

Merksatz

Die Tabellenquote ersetzt nicht die Bewertung der konkreten Reisebeeinträchtigung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

4In einem Streit über Baulärm im Hotel berechnet eine Richterin einen möglichen Preisabschlag für eine Pauschalreise. Sie zieht eine 1von Richtern des Landgerichts Frankfurt am Main erstellte Übersicht heran. 3Diese nennt typische Reiseprobleme und ordnet ihnen prozentuale Preisabschläge zu. 2Die Richterin nutzt die Übersicht nur als Anhaltspunkt und berücksichtigt die Umstände der konkreten Reise.

Trifft „Frankfurter Tabelle“ hier zu?

„Frankfurter Tabelle“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entwicklung durch die Rechtsprechung
    Die Übersicht stammt aus der richterlichen Praxis des Landgerichts Frankfurt am Main.
    erfüllt
  2. 2
    Unverbindliche Orientierungshilfe
    Die Richterin behandelt die Angaben nicht als verbindliche Vorgaben.
    erfüllt
  3. 3
    Typische Reisemängel mit prozentualen Minderungsquoten
    Die Übersicht verbindet typische Beeinträchtigungen mit prozentualen Minderungswerten.
    erfüllt
  4. 4
    Verwendung zur Bemessung der Reisepreisminderung
    Die Übersicht wird zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Reisepreisminderung herangezogen.
    erfüllt
BFall B

4In einem Streit über Baulärm im Hotel berechnet eine Richterin einen möglichen Preisabschlag für eine Pauschalreise. Sie zieht eine Übersicht heran, die ein Reisejournalist ohne Rückgriff auf gerichtliche Tabellen selbst zusammengestellt hat. 3Diese nennt typische Reiseprobleme und ordnet ihnen prozentuale Preisabschläge zu. 2Die Richterin nutzt die Übersicht nur als Anhaltspunkt und berücksichtigt die Umstände der konkreten Reise.

Trifft „Frankfurter Tabelle“ hier zu?

„Frankfurter Tabelle“ trifft nicht zu.Es fehlt: Entwicklung durch die Rechtsprechung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entwicklung durch die Rechtsprechung
    Die Übersicht wurde eigenständig von einem Reisejournalisten und nicht durch die Rechtsprechung entwickelt.
    fehlt
  2. 2
    Unverbindliche Orientierungshilfe
    Die Richterin behandelt die Angaben nicht als verbindliche Vorgaben.
    erfüllt
  3. 3
    Typische Reisemängel mit prozentualen Minderungsquoten
    Auch diese Übersicht verbindet typische Beeinträchtigungen mit prozentualen Minderungswerten.
    erfüllt
  4. 4
    Verwendung zur Bemessung der Reisepreisminderung
    Die Übersicht wird zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Reisepreisminderung herangezogen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Minderung wird allein deshalb abgelehnt, weil die Beeinträchtigung nicht in der Tabelle aufgeführt ist.

RichtigDie Tabelle ist nicht abschließend; auch andere Reisemängel können eine Minderung rechtfertigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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