Definitionen
Frankfurter Tabelle
§ 651m BGB · ZivilrechtDie Frankfurter Tabelle ist eine von der Rechtsprechung entwickelte, nicht verbindliche Orientierungshilfe, die typische Reisemängel und die ihnen entsprechenden prozentualen Minderungsquoten des Reisepreises auflistet und bei der Bemessung der Minderung nach § 651m BGB als Auslegungshilfe herangezogen wird.
Die Tabellenquote ersetzt nicht die Bewertung der konkreten Reisebeeinträchtigung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
4In einem Streit über Baulärm im Hotel berechnet eine Richterin einen möglichen Preisabschlag für eine Pauschalreise. Sie zieht eine 1von Richtern des Landgerichts Frankfurt am Main erstellte Übersicht heran. 3Diese nennt typische Reiseprobleme und ordnet ihnen prozentuale Preisabschläge zu. 2Die Richterin nutzt die Übersicht nur als Anhaltspunkt und berücksichtigt die Umstände der konkreten Reise.
Trifft „Frankfurter Tabelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntwicklung durch die RechtsprechungDie Übersicht stammt aus der richterlichen Praxis des Landgerichts Frankfurt am Main.
- 2erfülltUnverbindliche OrientierungshilfeDie Richterin behandelt die Angaben nicht als verbindliche Vorgaben.
- 3erfülltTypische Reisemängel mit prozentualen MinderungsquotenDie Übersicht verbindet typische Beeinträchtigungen mit prozentualen Minderungswerten.
- 4erfülltVerwendung zur Bemessung der ReisepreisminderungDie Übersicht wird zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Reisepreisminderung herangezogen.
4In einem Streit über Baulärm im Hotel berechnet eine Richterin einen möglichen Preisabschlag für eine Pauschalreise. Sie zieht eine Übersicht heran, die ein Reisejournalist ohne Rückgriff auf gerichtliche Tabellen selbst zusammengestellt hat. 3Diese nennt typische Reiseprobleme und ordnet ihnen prozentuale Preisabschläge zu. 2Die Richterin nutzt die Übersicht nur als Anhaltspunkt und berücksichtigt die Umstände der konkreten Reise.
Trifft „Frankfurter Tabelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEntwicklung durch die RechtsprechungDie Übersicht wurde eigenständig von einem Reisejournalisten und nicht durch die Rechtsprechung entwickelt.
- 2erfülltUnverbindliche OrientierungshilfeDie Richterin behandelt die Angaben nicht als verbindliche Vorgaben.
- 3erfülltTypische Reisemängel mit prozentualen MinderungsquotenAuch diese Übersicht verbindet typische Beeinträchtigungen mit prozentualen Minderungswerten.
- 4erfülltVerwendung zur Bemessung der ReisepreisminderungDie Übersicht wird zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Reisepreisminderung herangezogen.
Typische Fehler
FehlerEine Minderung wird allein deshalb abgelehnt, weil die Beeinträchtigung nicht in der Tabelle aufgeführt ist.
RichtigDie Tabelle ist nicht abschließend; auch andere Reisemängel können eine Minderung rechtfertigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema