Definitionen
Freiheitsberaubung
§ 239 StGB · StrafrechtFreiheitsberaubung ist das vorsätzliche Einsperren oder auf andere Weise Verhindern, dass eine andere Person ihren Aufenthaltsort verlassen kann, also die vollständige Aufhebung ihrer persönlichen Fortbewegungsfreiheit ohne ihr Einverständnis für eine nicht ganz unerhebliche Zeitspanne. Nach der Rechtsprechung ist auch die potenzielle Fortbewegungsfreiheit geschützt; ein aktueller Fortbewegungswille ist nicht erforderlich.
Entscheidend ist die Möglichkeit, den Aufenthaltsort zu verlassen, nicht die Beweglichkeit innerhalb des Raumes.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul arbeitet in einem fensterlosen Lagerraum, dessen einziger Ausgang eine massive Tür ist. Nora sieht ihn, schließt die Tür von außen ab und steckt den Schlüssel ein. Paul ruft ihr zu, sie solle ihn sofort herauslassen. Nora hört ihn und hält ihn absichtlich 30 Minuten eingeschlossen, weil sie sich über ihn geärgert hat.
Trifft „Freiheitsberaubung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliches HandelnNora weiß, dass Paul den Raum nicht verlassen kann, und will ihn dort festhalten.
- 2erfülltAndere PersonBetroffen ist Paul als eine von Nora verschiedene Person.
- 3erfülltVollständige Aufhebung der FortbewegungsfreiheitWeil die verschlossene Tür der einzige Ausgang ist, kann Paul den Raum nicht verlassen.
- 4erfülltFehlendes EinverständnisPaul will hinaus und ist mit dem Festhalten nicht einverstanden.
- 5erfülltNicht ganz unerhebliche DauerEine halbe Stunde ist keine nur unerhebliche Beeinträchtigung.
2Paul arbeitet in einem fensterlosen Lagerraum, dessen einziger Ausgang eine massive Tür ist. 3Nora hält den Raum irrtümlich für leer und schließt die Tür von außen ab, ohne daran zu denken, dass sich jemand darin befinden könnte. 4Paul will sofort hinaus, doch seine Rufe hört sie nicht. 5Nach 30 Minuten kehrt Nora zurück, bemerkt Paul und öffnet die Tür sofort.
Trifft „Freiheitsberaubung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorsätzliches HandelnNora rechnet nicht mit einer Person im Raum und bemerkt Paul erst bei ihrer Rückkehr.
- 2erfülltAndere PersonBetroffen ist Paul als eine von Nora verschiedene Person.
- 3erfülltVollständige Aufhebung der FortbewegungsfreiheitDie verschlossene Tür ist der einzige Ausgang und verhindert, dass Paul den Raum verlässt.
- 4erfülltFehlendes EinverständnisPaul ist mit seinem Verbleib im verschlossenen Raum nicht einverstanden.
- 5erfülltNicht ganz unerhebliche DauerPaul kann den Raum eine halbe Stunde lang nicht verlassen.
Typische Fehler
FehlerEin versehentliches Einschließen wird allein wegen seiner langen Dauer als Freiheitsberaubung eingeordnet.
RichtigAuch bei langer Dauer ist Vorsatz erforderlich; bloß fahrlässiges Einschließen genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata