Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Freiheitsbeschränkung

Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Eine Freiheitsbeschränkung im engeren Sinne liegt vor, wenn eine Person durch eine staatliche Maßnahme gegen ihren Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihr an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist, ohne dass ihre körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung aufgehoben wird.

Merksatz

Auch das Verhindern eines Ortsbesuchs kann die Freiheit beschränken, ohne jemanden einzusperren.

Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung?Entscheidend ist, welche Bewegungsrichtungen versperrt sind. Bewegung innerhalb eines abgeschlossenen Raums schließt eine Freiheitsentziehung nicht aus.
Freiheitsbeschränkung
Freiheitsentziehung
Bewegungsrichtungen
Bestimmte Bewegungen sind verhindert, andere bleiben möglich.
Die körperliche Bewegungsfreiheit ist nach jeder Richtung aufgehoben.
Typischer Fall
Die Polizei verhindert das Betreten eines sonst zugänglichen Parks.
Die Polizei sperrt eine Person in einer Zelle ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Polizistin im Dienst hält Lara am offenen Eingang eines öffentlichen Stadtparks davon ab, den Park zu betreten. Der Park ist zu dieser Zeit ansonsten für alle ohne besondere Erlaubnis zugänglich. Lara will hineingehen und widerspricht der Polizistin. Auf dem Vorplatz kann Lara sich bewegen und in Richtung der umliegenden Straßen weggehen.

Trifft „Freiheitsbeschränkung“ hier zu?

„Freiheitsbeschränkung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Polizistin handelt in ihrer staatlichen Funktion.
    erfüllt
  2. 2
    Gegen den Willen der Person
    Das Fernhalten widerspricht Laras erklärtem Willen.
    erfüllt
  3. 3
    Verhinderung eines Ortsbesuchs oder Aufenthalts
    Lara wird daran gehindert, den Park aufzusuchen.
    erfüllt
  4. 4
    Ort an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich
    Ohne das polizeiliche Hindernis könnte und dürfte Lara den Park betreten.
    erfüllt
  5. 5
    Keine Aufhebung der Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung
    Andere Bewegungsrichtungen bleiben Lara offen.
    erfüllt
BFall B

Eine Polizistin im Dienst hält Lara am offenen Eingang eines privaten Gartens davon ab, hineinzugehen. Der Eigentümer hat Lara den Zutritt ausdrücklich verboten. Lara will trotzdem hineingehen und widerspricht der Polizistin. Auf dem Gehweg kann Lara weitergehen und die umliegenden Straßen nutzen.

Trifft „Freiheitsbeschränkung“ hier zu?

„Freiheitsbeschränkung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ort an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Polizistin handelt in ihrer staatlichen Funktion.
    erfüllt
  2. 2
    Gegen den Willen der Person
    Das Fernhalten widerspricht Laras erklärtem Willen.
    erfüllt
  3. 3
    Verhinderung eines Ortsbesuchs oder Aufenthalts
    Lara wird daran gehindert, den Garten aufzusuchen.
    erfüllt
  4. 4
    Ort an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich
    Wegen des Zutrittsverbots dürfte Lara den Garten auch ohne das polizeiliche Hindernis nicht betreten.
    fehlt
  5. 5
    Keine Aufhebung der Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung
    Andere Bewegungsrichtungen bleiben Lara offen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Unterbringung in einer verschlossenen Zelle wird nur als Freiheitsbeschränkung eingeordnet, weil darin noch Bewegung möglich ist.

RichtigBewegungsmöglichkeiten innerhalb einer Zelle schließen eine Freiheitsentziehung nicht aus; maßgeblich ist die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit in alle Richtungen.

Voraussetzung vergessen

FehlerJedes staatliche Verhindern eines Ortsbesuchs wird erfasst, auch wenn die Person den Ort ohnehin nicht betreten darf.

RichtigDer betreffende Ort muss der Person unabhängig von der untersuchten Maßnahme tatsächlich und rechtlich offenstehen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.