Definitionen
Freiheitsbeschränkung
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG · Öffentliches RechtEine Freiheitsbeschränkung im engeren Sinne liegt vor, wenn eine Person durch eine staatliche Maßnahme gegen ihren Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihr an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist, ohne dass ihre körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung aufgehoben wird.
Auch das Verhindern eines Ortsbesuchs kann die Freiheit beschränken, ohne jemanden einzusperren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Polizistin im Dienst hält Lara am offenen Eingang eines öffentlichen Stadtparks davon ab, den Park zu betreten. Der Park ist zu dieser Zeit ansonsten für alle ohne besondere Erlaubnis zugänglich. Lara will hineingehen und widerspricht der Polizistin. Auf dem Vorplatz kann Lara sich bewegen und in Richtung der umliegenden Straßen weggehen.
Trifft „Freiheitsbeschränkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Polizistin handelt in ihrer staatlichen Funktion.
- 2erfülltGegen den Willen der PersonDas Fernhalten widerspricht Laras erklärtem Willen.
- 3erfülltVerhinderung eines Ortsbesuchs oder AufenthaltsLara wird daran gehindert, den Park aufzusuchen.
- 4erfülltOrt an sich tatsächlich und rechtlich zugänglichOhne das polizeiliche Hindernis könnte und dürfte Lara den Park betreten.
- 5erfülltKeine Aufhebung der Bewegungsfreiheit nach jeder RichtungAndere Bewegungsrichtungen bleiben Lara offen.
Eine Polizistin im Dienst hält Lara am offenen Eingang eines privaten Gartens davon ab, hineinzugehen. Der Eigentümer hat Lara den Zutritt ausdrücklich verboten. Lara will trotzdem hineingehen und widerspricht der Polizistin. Auf dem Gehweg kann Lara weitergehen und die umliegenden Straßen nutzen.
Trifft „Freiheitsbeschränkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Polizistin handelt in ihrer staatlichen Funktion.
- 2erfülltGegen den Willen der PersonDas Fernhalten widerspricht Laras erklärtem Willen.
- 3erfülltVerhinderung eines Ortsbesuchs oder AufenthaltsLara wird daran gehindert, den Garten aufzusuchen.
- 4fehltOrt an sich tatsächlich und rechtlich zugänglichWegen des Zutrittsverbots dürfte Lara den Garten auch ohne das polizeiliche Hindernis nicht betreten.
- 5erfülltKeine Aufhebung der Bewegungsfreiheit nach jeder RichtungAndere Bewegungsrichtungen bleiben Lara offen.
Typische Fehler
FehlerEine Unterbringung in einer verschlossenen Zelle wird nur als Freiheitsbeschränkung eingeordnet, weil darin noch Bewegung möglich ist.
RichtigBewegungsmöglichkeiten innerhalb einer Zelle schließen eine Freiheitsentziehung nicht aus; maßgeblich ist die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit in alle Richtungen.
FehlerJedes staatliche Verhindern eines Ortsbesuchs wird erfasst, auch wenn die Person den Ort ohnehin nicht betreten darf.
RichtigDer betreffende Ort muss der Person unabhängig von der untersuchten Maßnahme tatsächlich und rechtlich offenstehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema