Definitionen
Fortsetzungszusammenhang
BGHSt 40, 138 · StrafrechtDer Fortsetzungszusammenhang war eine früher anerkannte Rechtsfigur, nach der mehrere gleichartige Einzelhandlungen bei engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang und aufgrund eines einheitlichen Gesamtvorsatzes zu einer einzigen fortgesetzten Handlung und damit zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne zusammengefasst wurden. Erforderlich waren die Verletzung desselben Rechtsguts und bei höchstpersönlichen Rechtsgütern derselbe Rechtsgutsträger. Der BGH hat diese Rechtsfigur 1994 mit Beschluss des Großen Senats für Strafsachen aufgegeben, insbesondere wegen sachlich nicht gerechtfertigter Privilegierungen des Täters.
Ein Gesamtvorsatz allein begründet heute keine Handlungseinheit.
Fälle zum Selbstprüfen
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An drei aufeinanderfolgenden Abenden im Mai 1990 schlägt Anton seinen Nachbarn Ben jeweils einmal im Treppenhaus ihres Wohnhauses mit der Faust ins Gesicht. Ben hat nach jedem Schlag einen Bluterguss im Gesicht. Anton hatte vor dem ersten Abend fest geplant, Ben an genau diesen drei Abenden dort jeweils auf diese Weise zu verletzen. Zwischen den Vorfällen gehen beide ihrem Alltag nach.
Trifft „Fortsetzungszusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere gleichartige EinzelhandlungenDie drei getrennten Faustschläge sind gleichartige Körperverletzungen.
- 2erfülltEnger zeitlicher und räumlicher ZusammenhangDie Angriffe erfolgen an aufeinanderfolgenden Abenden am selben Ort.
- 3erfülltEinheitlicher GesamtvorsatzDer vorab gefasste Plan umfasst alle drei Angriffe; heute führt das nicht mehr zu einer einzigen Tat.
- 4erfülltVerletzung desselben RechtsgutsAlle drei Angriffe verletzen die körperliche Unversehrtheit.
- 5erfülltDasselbe Opfer bei höchstpersönlichen RechtsgüternDie Angriffe auf das höchstpersönliche Rechtsgut richten sich sämtlich gegen Ben.
An drei aufeinanderfolgenden Abenden im Mai 1990 schlägt Anton seinen Nachbarn Ben jeweils einmal im Treppenhaus ihres Wohnhauses mit der Faust ins Gesicht. Ben hat nach jedem Schlag einen Bluterguss im Gesicht. Anton entscheidet sich vor jedem Schlag neu dazu und hat zu keinem Zeitpunkt weitere Schläge geplant. Zwischen den Vorfällen gehen beide ihrem Alltag nach.
Trifft „Fortsetzungszusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere gleichartige EinzelhandlungenDie drei getrennten Faustschläge sind gleichartige Körperverletzungen.
- 2erfülltEnger zeitlicher und räumlicher ZusammenhangDie Angriffe erfolgen an aufeinanderfolgenden Abenden am selben Ort.
- 3fehltEinheitlicher GesamtvorsatzAnton fasst jeweils einen neuen Einzelentschluss, ohne mehrere Angriffe gemeinsam zu planen.
- 4erfülltVerletzung desselben RechtsgutsAlle drei Angriffe verletzen die körperliche Unversehrtheit.
- 5erfülltDasselbe Opfer bei höchstpersönlichen RechtsgüternDie Angriffe auf das höchstpersönliche Rechtsgut richten sich sämtlich gegen Ben.
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