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Fortsetzungszusammenhang

BGHSt 40, 138 · Strafrecht

Der Fortsetzungszusammenhang war eine früher anerkannte Rechtsfigur, nach der mehrere gleichartige Einzelhandlungen bei engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang und aufgrund eines einheitlichen Gesamtvorsatzes zu einer einzigen fortgesetzten Handlung und damit zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne zusammengefasst wurden. Erforderlich waren die Verletzung desselben Rechtsguts und bei höchstpersönlichen Rechtsgütern derselbe Rechtsgutsträger. Der BGH hat diese Rechtsfigur 1994 mit Beschluss des Großen Senats für Strafsachen aufgegeben, insbesondere wegen sachlich nicht gerechtfertigter Privilegierungen des Täters.

Merksatz

Ein Gesamtvorsatz allein begründet heute keine Handlungseinheit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

An drei aufeinanderfolgenden Abenden im Mai 1990 schlägt Anton seinen Nachbarn Ben jeweils einmal im Treppenhaus ihres Wohnhauses mit der Faust ins Gesicht. Ben hat nach jedem Schlag einen Bluterguss im Gesicht. Anton hatte vor dem ersten Abend fest geplant, Ben an genau diesen drei Abenden dort jeweils auf diese Weise zu verletzen. Zwischen den Vorfällen gehen beide ihrem Alltag nach.

Trifft „Fortsetzungszusammenhang“ hier zu?

„Fortsetzungszusammenhang“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere gleichartige Einzelhandlungen
    Die drei getrennten Faustschläge sind gleichartige Körperverletzungen.
    erfüllt
  2. 2
    Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang
    Die Angriffe erfolgen an aufeinanderfolgenden Abenden am selben Ort.
    erfüllt
  3. 3
    Einheitlicher Gesamtvorsatz
    Der vorab gefasste Plan umfasst alle drei Angriffe; heute führt das nicht mehr zu einer einzigen Tat.
    erfüllt
  4. 4
    Verletzung desselben Rechtsguts
    Alle drei Angriffe verletzen die körperliche Unversehrtheit.
    erfüllt
  5. 5
    Dasselbe Opfer bei höchstpersönlichen Rechtsgütern
    Die Angriffe auf das höchstpersönliche Rechtsgut richten sich sämtlich gegen Ben.
    erfüllt
BFall B

An drei aufeinanderfolgenden Abenden im Mai 1990 schlägt Anton seinen Nachbarn Ben jeweils einmal im Treppenhaus ihres Wohnhauses mit der Faust ins Gesicht. Ben hat nach jedem Schlag einen Bluterguss im Gesicht. Anton entscheidet sich vor jedem Schlag neu dazu und hat zu keinem Zeitpunkt weitere Schläge geplant. Zwischen den Vorfällen gehen beide ihrem Alltag nach.

Trifft „Fortsetzungszusammenhang“ hier zu?

„Fortsetzungszusammenhang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einheitlicher Gesamtvorsatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere gleichartige Einzelhandlungen
    Die drei getrennten Faustschläge sind gleichartige Körperverletzungen.
    erfüllt
  2. 2
    Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang
    Die Angriffe erfolgen an aufeinanderfolgenden Abenden am selben Ort.
    erfüllt
  3. 3
    Einheitlicher Gesamtvorsatz
    Anton fasst jeweils einen neuen Einzelentschluss, ohne mehrere Angriffe gemeinsam zu planen.
    fehlt
  4. 4
    Verletzung desselben Rechtsguts
    Alle drei Angriffe verletzen die körperliche Unversehrtheit.
    erfüllt
  5. 5
    Dasselbe Opfer bei höchstpersönlichen Rechtsgütern
    Die Angriffe auf das höchstpersönliche Rechtsgut richten sich sämtlich gegen Ben.
    erfüllt
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