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Forum internum

Art. 4 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Das forum internum bezeichnet den absolut geschützten inneren Bereich der Gewissens-, Gedanken- und Glaubensfreiheit, der die rein innerliche Überzeugung, Gesinnung und Weltanschauung einer Person umfasst und staatlichen Eingriffen schlechthin entzogen ist.

Merksatz

Innere Überzeugungen bleiben auch dann geschützt, wenn sie staatlichen Vorstellungen widersprechen.

Wo liegt die Grenze zum Forum externum?Links steht die innere Überzeugung, rechts ihre Äußerung oder Umsetzung. Der absolute Schutz des inneren Bereichs gilt nicht ebenso für äußeres Verhalten.
Forum internum
Forum externum
Bereich
Innere Überzeugung und Gesinnung
Äußerung oder Umsetzung der Überzeugung
Staatliche Eingriffe
Absolut ausgeschlossen
Zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts begrenzbar

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara denkt still darüber nach, ob Gott existiert. 2Sie gelangt für sich zu einer festen religiösen Überzeugung und teilt sie niemandem mit.

Trifft „Forum internum“ hier zu?

„Forum internum“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu Gewissen, Gedanken oder Glauben
    Die Überlegungen betreffen die Bildung eines religiösen Glaubens.
    erfüllt
  2. 2
    Rein innerliche Überzeugung, Gesinnung oder Weltanschauung
    Die Überzeugungsbildung bleibt vollständig in Maras innerem Bereich.
    erfüllt
BFall B

Auf dem Marktplatz hält Mara eine Rede 1über ihren Glauben an Gott und wirbt dafür, sich diesem Glauben anzuschließen.

Trifft „Forum internum“ hier zu?

„Forum internum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rein innerliche Überzeugung, Gesinnung oder Weltanschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu Gewissen, Gedanken oder Glauben
    Der Inhalt der Rede betrifft Maras religiösen Glauben.
    erfüllt
  2. 2
    Rein innerliche Überzeugung, Gesinnung oder Weltanschauung
    Die öffentliche Rede ist eine Äußerung nach außen und gehört deshalb zum forum externum.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin öffentliches Glaubensbekenntnis wird dem forum internum zugeordnet.

RichtigDas öffentliche Bekenntnis gehört zum forum externum; die zugrunde liegende innere Überzeugung bleibt dem forum internum zugeordnet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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