Definitionen
Fortsetzungserkrankung
§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG · ZivilrechtEine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer nach einer früheren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitsunfähig wird und die neue Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruht, das bereits der früheren Arbeitsunfähigkeit zugrunde lag. Die Entgeltfortzahlung ist für diese Arbeitsunfähigkeitszeiten grundsätzlich auf insgesamt sechs Wochen begrenzt; ein neuer Anspruch für höchstens sechs Wochen entsteht jedoch, wenn vor dem erneuten Ausfall mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit liegen oder seit Beginn der ersten darauf beruhenden Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Ein erneuter Ausfall wegen desselben Grundleidens eröffnet nicht automatisch weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- BeginnErste ArbeitsunfähigkeitAb diesem Beginn wird die Zwölfmonatsfrist berechnet.
- Nach zwölf MonatenZwölfmonatsfrist abgelaufenBei einem erneuten Ausfall wegen derselben Krankheit ist diese zeitliche Voraussetzung erfüllt.
- Erste Arbeitsunfähigkeit Ab diesem Beginn wird die Zwölfmonatsfrist berechnet.
- Zwölfmonatsfrist abgelaufen Bei einem erneuten Ausfall wegen derselben Krankheit ist diese zeitliche Voraussetzung erfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die angestellte Lageristin Lea kann wegen einer Bandscheibenerkrankung zwei Wochen nicht arbeiten. Danach arbeitet sie vier Wochen ohne Beschwerden. Die Bandscheibenerkrankung besteht währenddessen fort und führt anschließend dazu, dass Lea wieder zwei Wochen nicht arbeiten kann.
Trifft „Fortsetzungserkrankung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFrühere krankheitsbedingte ArbeitsunfähigkeitLea war als Arbeitnehmerin bereits wegen einer Krankheit an ihrer Arbeit gehindert.
- 2erfülltErneute ArbeitsunfähigkeitNach vier Wochen tatsächlicher Arbeit fällt Lea erneut aus.
- 3erfülltDasselbe nicht ausgeheilte GrundleidenBeide Ausfälle beruhen auf der fortbestehenden Bandscheibenerkrankung.
1Die angestellte Lageristin Lea kann wegen einer Bandscheibenerkrankung zwei Wochen nicht arbeiten. Danach arbeitet sie vier Wochen ohne Beschwerden. 2Anschließend kann Lea wegen einer neu aufgetretenen Grippe eine Woche nicht arbeiten.
Trifft „Fortsetzungserkrankung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFrühere krankheitsbedingte ArbeitsunfähigkeitLea war als Arbeitnehmerin bereits wegen einer Krankheit an ihrer Arbeit gehindert.
- 2erfülltErneute ArbeitsunfähigkeitNach vier Wochen tatsächlicher Arbeit fällt Lea erneut aus.
- 3fehltDasselbe nicht ausgeheilte GrundleidenDer zweite Ausfall beruht auf einer Grippe und nicht auf der Bandscheibenerkrankung.
Typische Fehler
FehlerZwei durch eine Phase voller Arbeitsfähigkeit getrennte Erkrankungen werden unabhängig von ihrer Ursache zusammengerechnet.
RichtigBei zwischenzeitlicher Arbeitsfähigkeit setzt die Zusammenrechnung als Fortsetzungserkrankung dasselbe nicht ausgeheilte Grundleiden voraus.
FehlerFür die Sechsmonatsalternative wird ab dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit gerechnet.
RichtigEntscheidend ist ein mindestens sechsmonatiger Zeitraum vor dem erneuten Ausfall, in dem keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema