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Foto-Frost-Doktrin

Art. 267 AEUV · Öffentliches Recht

Die Foto-Frost-Doktrin besagt, dass nationale Gerichte nicht befugt sind, Rechtsakte der Europäischen Union (insbesondere Verordnungen und Richtlinien) selbst für ungültig zu erklären; vielmehr sind sie verpflichtet, das Verfahren auszusetzen und die Gültigkeitsfrage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, wenn der Unionsakt für ihre Entscheidung erheblich ist und sie ihn für ungültig halten. Nationale Gerichte dürfen Einwände gegen die Gültigkeit eines Unionsakts aber selbst als unbegründet zurückweisen. Das Verwerfungsmonopol liegt damit ausschließlich bei den Unionsgerichten, um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Merksatz

Auch unterinstanzliche Gerichte müssen die angenommene Ungültigkeit entscheidungserheblicher Unionsakte durch eine Vorlage klären lassen.

Foto-Frost oder CILFIT?Foto-Frost betrifft die Verwerfung von Unionsakten, CILFIT die Grenzen der Vorlagepflicht bei Auslegungsfragen.
Foto-Frost-Doktrin
CILFIT-Doktrin
Gegenstand
Gültigkeit von Unionsakten
Auslegung des Unionsrechts
Erfasste Gerichte
Alle nationalen Gerichte
Letztinstanzliche nationale Gerichte
Vorlagepflicht
Bei angenommener Ungültigkeit eines entscheidungserheblichen Unionsakts.
Bei entscheidungserheblichen Auslegungsfragen, außer insbesondere bei bereits geklärter oder offenkundig eindeutiger Auslegung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Importfirma klagt 1vor einem deutschen Finanzgericht gegen einen Zollbescheid. 2Der Zoll beruht auf einer allgemein geltenden Verordnung der Europäischen Union; ob die Firma zahlen muss, hängt allein von deren Gültigkeit ab. 3Das Gericht ist überzeugt, dass die Verordnung gegen höherrangiges Unionsrecht verstößt und deshalb ungültig ist.

Trifft „Foto-Frost-Doktrin“ hier zu?

„Foto-Frost-Doktrin“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationales Gericht
    Das Finanzgericht ist ein nationales Gericht.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungserheblicher Unionsakt
    Die Entscheidung über die Zahlungspflicht hängt von der Gültigkeit der Unionsverordnung ab.
    erfüllt
  3. 3
    Gericht hält den Unionsakt für ungültig
    Das Gericht muss die Gültigkeitsfrage vorlegen, statt die Verordnung selbst für ungültig zu erklären.
    erfüllt
BFall B

Eine Importfirma klagt 1vor einem deutschen Finanzgericht gegen einen Zollbescheid. 2Der Zoll beruht auf einer allgemein geltenden Verordnung der Europäischen Union; ob die Firma zahlen muss, hängt allein von deren Gültigkeit ab. Die Firma hält die Verordnung für ungültig. Das Gericht prüft sämtliche Einwände der Firma und ist von der Gültigkeit der Verordnung überzeugt.

Trifft „Foto-Frost-Doktrin“ hier zu?

„Foto-Frost-Doktrin“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gericht hält den Unionsakt für ungültig

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationales Gericht
    Das Finanzgericht ist ein nationales Gericht.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungserheblicher Unionsakt
    Die Gültigkeit der Unionsverordnung ist für die Zahlungspflicht entscheidend.
    erfüllt
  3. 3
    Gericht hält den Unionsakt für ungültig
    Nur die Firma hält die Verordnung für ungültig; das Gericht darf ihre Einwände ohne Vorlage zurückweisen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Vorlagepflicht bei angenommener Ungültigkeit wird auf letztinstanzliche Gerichte beschränkt.

RichtigAuch unterinstanzliche nationale Gerichte müssen eine entscheidungserhebliche Gültigkeitsfrage vorlegen, wenn sie den Unionsakt für ungültig halten.

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon die Behauptung einer Partei, ein Unionsakt sei ungültig, wird als zwingender Vorlagegrund behandelt.

RichtigDas nationale Gericht darf die Einwände prüfen und ohne Vorlage als unbegründet zurückweisen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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