Definitionen
Frachtführer
§ 407 Abs. 1 HGB · ZivilrechtFrachtführer ist, wer es im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens vertraglich übernimmt, Güter zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen von einem Ort zum anderen zu befördern und sie dort an den Empfänger abzuliefern.
Die vertragliche Übernahme von Transport und Ablieferung zählt, nicht erst die tatsächliche Fahrt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Mara betreibt ein Transportunternehmen. 1Sie und Ben unterschreiben eine Vereinbarung: Für 200 Euro soll Mara 3Bens Schrank mit ihrem Transporter von seiner alten Wohnung zu seiner neuen Wohnung bringen 4und ihm dort aushändigen.
Trifft „Frachtführer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VerpflichtungMara übernimmt die Leistungen aufgrund einer vertraglichen Abrede mit Ben.
- 2erfülltBezug zu einem gewerblichen UnternehmenDie vereinbarte Fahrt gehört zu Maras Unternehmen.
- 3erfülltGütertransport über Land, Binnengewässer oder LuftDer Schrank soll mit einem Straßenfahrzeug zum vereinbarten Ziel gebracht werden.
- 4erfülltAblieferung an den Empfänger am ZielMara verpflichtet sich auch zur Übergabe des Schranks an Ben in seiner neuen Wohnung.
1Mara und Ben unterschreiben eine Vereinbarung: Für 200 Euro soll Mara 3Bens Schrank mit ihrem Transporter von seiner alten Wohnung zu seiner neuen Wohnung bringen 4und ihm dort aushändigen. Mara macht dies einmalig als Privatperson und betreibt kein Unternehmen.
Trifft „Frachtführer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VerpflichtungAuch hier übernimmt Mara die Leistungen aufgrund einer vertraglichen Abrede.
- 2fehltBezug zu einem gewerblichen UnternehmenDie einmalige private Fahrt steht in keinem Zusammenhang mit einem gewerblichen Unternehmen.
- 3erfülltGütertransport über Land, Binnengewässer oder LuftVereinbart ist der Transport eines Gegenstands auf der Straße.
- 4erfülltAblieferung an den Empfänger am ZielDie Vereinbarung umfasst auch die Übergabe an Ben am Ziel.
Typische Fehler
FehlerDem Frachtführer wird wie einem reinen Spediteur nur die Organisation des Transports zugeordnet.
RichtigDer Frachtführer übernimmt die vertragliche Verantwortung für die Beförderung und die Ablieferung am Ziel.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema