Definitionen
Feststellungsausspruch
§ 67 BVerfGG · Öffentliches RechtDer Feststellungsausspruch nach § 67 BVerfGG ist die Entscheidungsform des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren, durch die das Gericht ausspricht, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes verstößt, ohne die Maßnahme selbst aufzuheben oder den Antragsgegner zu einem bestimmten Verhalten zu verpflichten.
Die verfassungsrechtliche Bewertung ist von der Aufhebung einer Maßnahme oder der Anordnung bestimmten Verhaltens zu trennen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bundestagsfraktion, der ein Drittel der Abgeordneten angehört, erhält im neu eingesetzten Untersuchungsausschuss keinen Sitz. 1Im Verfahren zwischen der Fraktion und dem Bundestag erklärt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, 2dass dieser Ausschluss die verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte der Fraktion verletzt. 3Der Entscheidungssatz enthält weder eine Aufhebung des Beschlusses noch eine Anweisung an den Bundestag, ein bestimmtes Verhalten vorzunehmen.
Trifft „Feststellungsausspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts im OrganstreitverfahrenDas Bundesverfassungsgericht entscheidet im Organstreit zwischen der Fraktion und dem Bundestag.
- 2erfülltAusspruch darüber, ob ein Grundgesetzverstoß vorliegtDas Gericht stellt eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Mitwirkungsrechte fest.
- 3erfülltKeine Aufhebung und keine Verpflichtung zu bestimmtem VerhaltenDas Gericht beschränkt sich auf die Feststellung und ordnet keine dieser weiteren Rechtsfolgen an.
Eine Bundestagsfraktion greift beim Bundesverfassungsgericht erstmals einen Beschluss des Bundestages an, der ihr seit acht Monaten bekannt ist. 1Im Verfahren zwischen der Fraktion und dem Bundestag beendet das Gericht den Streit allein wegen der verspäteten Antragstellung und äußert sich nicht zur Vereinbarkeit des Beschlusses mit dem Grundgesetz. 3Der Entscheidungssatz enthält weder eine Aufhebung des Beschlusses noch eine Anweisung an den Bundestag, ein bestimmtes Verhalten vorzunehmen.
Trifft „Feststellungsausspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts im OrganstreitverfahrenDas Bundesverfassungsgericht trifft eine Entscheidung im Organstreit zwischen der Fraktion und dem Bundestag.
- 2fehltAusspruch darüber, ob ein Grundgesetzverstoß vorliegtDie Entscheidung betrifft nur die verspätete Antragstellung und enthält keine Aussage über einen Grundgesetzverstoß.
- 3erfülltKeine Aufhebung und keine Verpflichtung zu bestimmtem VerhaltenAuch diese rein verfahrensrechtliche Entscheidung hebt nichts auf und ordnet kein bestimmtes Verhalten an.
Typische Fehler
FehlerBei einem erfolgreichen Antrag wird angenommen, das Bundesverfassungsgericht hebe die beanstandete Maßnahme auf oder verpflichte den Antragsgegner unmittelbar zu einem bestimmten Verhalten.
RichtigDer Feststellungsausspruch stellt den Grundgesetzverstoß fest, enthält aber weder eine Aufhebung noch eine Verpflichtung zu bestimmtem Verhalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema