Definitionen
Feststellender Verwaltungsakt
§ 35 S. 1 VwVfG · Öffentliches RechtEin feststellender Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder einer Rechtseigenschaft verbindlich feststellt, ohne das festgestellte Rechtsverhältnis oder die festgestellte Rechtseigenschaft selbst zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.
Die Regelungswirkung liegt in der verbindlichen Klärung, nicht in der Gestaltung der materiellen Rechtslage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara ist seit ihrer Geburt Deutsche und benötigt für ein Verfahren im Ausland einen amtlichen Nachweis darüber. Auf ihren Antrag prüft die zuständige Behörde ihre Unterlagen und stellt ihr eine Urkunde aus, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich bestätigt.
Trifft „Feststellender Verwaltungsakt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFeststellung eines Rechtsverhältnisses oder einer RechtseigenschaftDie deutsche Staatsangehörigkeit ist eine rechtliche Eigenschaft Maras.
- 2erfülltVerbindlichkeit der FeststellungDie Behörde klärt Maras Staatsangehörigkeit mit rechtlicher Bindungswirkung.
- 3erfülltKeine Gestaltung der festgestellten materiellen RechtslageDie Staatsangehörigkeit besteht bereits und wird durch die behördliche Bestätigung nicht erst erworben.
3Mara ist seit ihrer Geburt Deutsche. Für ihre Familiengeschichte fragt sie die zuständige Behörde nach ihrer Staatsangehörigkeit. 1Die Behörde bestätigt ihr per E-Mail, dass sie Deutsche ist, und bezeichnet die Nachricht ausdrücklich als unverbindliche Information.
Trifft „Feststellender Verwaltungsakt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFeststellung eines Rechtsverhältnisses oder einer RechtseigenschaftDie behördliche Aussage betrifft Maras rechtliche Eigenschaft als deutsche Staatsangehörige.
- 2fehltVerbindlichkeit der FeststellungDie ausdrücklich unverbindliche Information beansprucht keine rechtliche Bindungswirkung.
- 3erfülltKeine Gestaltung der festgestellten materiellen RechtslageDie Nachricht betrifft eine bereits bestehende Staatsangehörigkeit und verändert diese nicht.
Typische Fehler
FehlerJede behördliche Auskunft über einen rechtlichen Status wird als feststellender Verwaltungsakt eingeordnet.
RichtigEine bloße Auskunft genügt nicht; die Behörde muss den Status mit rechtlicher Bindungswirkung klären.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema