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Feststellender Verwaltungsakt

§ 35 S. 1 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein feststellender Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder einer Rechtseigenschaft verbindlich feststellt, ohne das festgestellte Rechtsverhältnis oder die festgestellte Rechtseigenschaft selbst zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.

Merksatz

Die Regelungswirkung liegt in der verbindlichen Klärung, nicht in der Gestaltung der materiellen Rechtslage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara ist seit ihrer Geburt Deutsche und benötigt für ein Verfahren im Ausland einen amtlichen Nachweis darüber. Auf ihren Antrag prüft die zuständige Behörde ihre Unterlagen und stellt ihr eine Urkunde aus, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich bestätigt.

Trifft „Feststellender Verwaltungsakt“ hier zu?

„Feststellender Verwaltungsakt“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder einer Rechtseigenschaft
    Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine rechtliche Eigenschaft Maras.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindlichkeit der Feststellung
    Die Behörde klärt Maras Staatsangehörigkeit mit rechtlicher Bindungswirkung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Gestaltung der festgestellten materiellen Rechtslage
    Die Staatsangehörigkeit besteht bereits und wird durch die behördliche Bestätigung nicht erst erworben.
    erfüllt
BFall B

3Mara ist seit ihrer Geburt Deutsche. Für ihre Familiengeschichte fragt sie die zuständige Behörde nach ihrer Staatsangehörigkeit. 1Die Behörde bestätigt ihr per E-Mail, dass sie Deutsche ist, und bezeichnet die Nachricht ausdrücklich als unverbindliche Information.

Trifft „Feststellender Verwaltungsakt“ hier zu?

„Feststellender Verwaltungsakt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbindlichkeit der Feststellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder einer Rechtseigenschaft
    Die behördliche Aussage betrifft Maras rechtliche Eigenschaft als deutsche Staatsangehörige.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindlichkeit der Feststellung
    Die ausdrücklich unverbindliche Information beansprucht keine rechtliche Bindungswirkung.
    fehlt
  3. 3
    Keine Gestaltung der festgestellten materiellen Rechtslage
    Die Nachricht betrifft eine bereits bestehende Staatsangehörigkeit und verändert diese nicht.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede behördliche Auskunft über einen rechtlichen Status wird als feststellender Verwaltungsakt eingeordnet.

RichtigEine bloße Auskunft genügt nicht; die Behörde muss den Status mit rechtlicher Bindungswirkung klären.

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