Definitionen
Exzess des Mittäters
§ 25 Abs. 2 StGB · StrafrechtEin Exzess des Mittäters liegt vor, wenn einer der Tatbeteiligten eigenmächtig über den gemeinsamen Tatplan hinausgeht und eine Tat begeht, die von dem gemeinsamen Tatentschluss nicht mehr gedeckt ist; für diese exzessive Handlung haften die übrigen Mittäter nicht nach § 25 Abs. 2 StGB, da es insoweit an der erforderlichen gemeinschaftlichen Tatbegehung fehlt.
Der gemeinsame Tatentschluss begrenzt die gegenseitige Zurechnung unter Mittätern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben vereinbaren, dass Ben Paul festhält und Anna ihn mit den Fäusten schlägt; Messer und andere Waffen sollen keinesfalls benutzt werden. 1Während Ben Paul wie vereinbart festhält, zieht Anna überraschend ein verborgenes Messer und sticht ihm in die Brust, um ihn zu töten. 2Ben kannte Annas Vorhaben nicht, hatte einen solchen Angriff weder erwartet noch gebilligt und lässt Paul sofort los.
Trifft „Exzess des Mittäters“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandelnder ist TatbeteiligterAnna ist an dem gemeinsam geplanten und begonnenen Angriff auf Paul beteiligt.
- 2erfülltEigenmächtige, vom gemeinsamen Tatentschluss nicht gedeckte TatDer Messerangriff widerspricht der ausdrücklichen Absprache und ist von Bens Vorsatz nicht umfasst.
Anna und Ben vereinbaren, Paul gemeinsam anzugreifen: Ben soll ihn an den Armen festhalten und Anna ihm einmal mit der Faust ins Gesicht schlagen. 1Ben hält Paul wie abgesprochen fest, und Anna versetzt ihm genau den vereinbarten Faustschlag.
Trifft „Exzess des Mittäters“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandelnder ist TatbeteiligterAnna führt den gemeinsam mit Ben geplanten Angriff aus.
- 2fehltEigenmächtige, vom gemeinsamen Tatentschluss nicht gedeckte TatAnnas Schlag entspricht genau der gemeinsamen Absprache.
Typische Fehler
FehlerDie zusätzliche Tat eines Mittäters wird den anderen allein wegen ihrer Beteiligung an der gemeinsamen Ausgangstat zugerechnet.
RichtigFür die Zurechnung der zusätzlichen Tat muss auch diese vom gemeinsamen Tatentschluss umfasst sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata