Definitionen
Existenzvernichtungshaftung
§ 826 BGB · ZivilrechtDie Existenzvernichtungshaftung begründet eine persönliche Haftung des Gesellschafters einer GmbH gegenüber der Gesellschaft, wenn er dieser in einer zur Insolvenz führenden oder diese vertiefenden Weise ohne angemessenen Ausgleich Vermögen entzieht und dadurch die Fähigkeit der Gesellschaft zur Befriedigung ihrer Gläubiger beeinträchtigt. Die Haftung richtet sich nach § 826 BGB und setzt einen sittenwidrigen, vorsätzlichen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen voraus.
Auch nach Eintritt der Insolvenz kann ein Vermögensentzug die Haftung auslösen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Max ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die 50.000 Euro auf ihrem einzigen Bankkonto hat und noch am selben Tag 40.000 Euro an Lieferanten zahlen muss. Er überweist sich ohne Gegenleistung 30.000 Euro, um damit seine privaten Schulden zu bezahlen. Max weiß, dass die GmbH weder weitere Mittel noch Kreditmöglichkeiten hat und wegen der Überweisung ihre fälligen Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen kann; er nimmt dies für seinen privaten Vorteil in Kauf. Er kann das Geld nicht zurückzahlen.
Trifft „Existenzvernichtungshaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer GmbHMax gehört zum erfassten Personenkreis.
- 2erfülltVermögensentzug ohne angemessenen AusgleichDie GmbH verliert Geld, ohne dafür einen entsprechenden Wert zu erhalten.
- 3erfülltVerursachung oder Vertiefung der InsolvenzDie Auszahlung verursacht die Zahlungsunfähigkeit der GmbH.
- 4erfülltBeeinträchtigung der GläubigerbefriedigungDen Lieferanten fehlen infolge der Auszahlung die zur Bezahlung erforderlichen Gesellschaftsmittel.
- 5erfülltSittenwidriger, vorsätzlicher EingriffMax entzieht der GmbH bewusst die benötigten Mittel zur privaten Bereicherung und akzeptiert ihre Zahlungsunfähigkeit.
Lea ist alleinige Gesellschafterin einer GmbH, die tatsächlich nur 50.000 Euro besitzt und heute 40.000 Euro an Lieferanten zahlen muss. Ein Mitarbeiter hat ihr einen nicht als Fälschung erkennbaren Banknachweis über weitere sofort verfügbare 500.000 Euro vorgelegt, dessen Echtheit sie nach sorgfältiger Prüfung für sicher hält. Sie lässt sich ohne Gegenleistung 30.000 Euro überweisen und bezahlt damit private Schulden; sie kann das Geld nicht zurückzahlen. Die GmbH hat keine weiteren Mittel oder Kreditmöglichkeiten und kann wegen der Auszahlung ihre fälligen Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen.
Trifft „Existenzvernichtungshaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer GmbHLea gehört zum erfassten Personenkreis.
- 2erfülltVermögensentzug ohne angemessenen AusgleichDer GmbH fließt für die Auszahlung tatsächlich kein entsprechender Wert zu.
- 3erfülltVerursachung oder Vertiefung der InsolvenzDie Auszahlung verursacht objektiv die Zahlungsunfähigkeit der GmbH.
- 4erfülltBeeinträchtigung der GläubigerbefriedigungDie Auszahlung verhindert die vollständige Bezahlung der Lieferanten.
- 5fehltSittenwidriger, vorsätzlicher EingriffEs fehlt jedenfalls am Schädigungsvorsatz, weil Lea sicher von ausreichenden zusätzlichen Zahlungsmitteln ausgeht.
Typische Fehler
FehlerAus der Existenzvernichtungshaftung wird ein unmittelbarer Anspruch der Gesellschaftsgläubiger gegen den Gesellschafter hergeleitet.
RichtigDer Anspruch steht der GmbH zu; die Existenzvernichtungshaftung ist eine Innenhaftung.
FehlerEin lediglich fahrlässiger Eingriff wird für ausreichend gehalten.
RichtigDie Haftung erfordert einen vorsätzlichen Eingriff; Fahrlässigkeit genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata