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Existenzvernichtungshaftung

§ 826 BGB · Zivilrecht

Die Existenzvernichtungshaftung begründet eine persönliche Haftung des Gesellschafters einer GmbH gegenüber der Gesellschaft, wenn er dieser in einer zur Insolvenz führenden oder diese vertiefenden Weise ohne angemessenen Ausgleich Vermögen entzieht und dadurch die Fähigkeit der Gesellschaft zur Befriedigung ihrer Gläubiger beeinträchtigt. Die Haftung richtet sich nach § 826 BGB und setzt einen sittenwidrigen, vorsätzlichen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen voraus.

Merksatz

Auch nach Eintritt der Insolvenz kann ein Vermögensentzug die Haftung auslösen.

Innenhaftung oder Durchgriff?Entscheidend ist, wem der Gesellschafter haftet: Bei der Existenzvernichtungshaftung steht der Anspruch der GmbH zu, nicht unmittelbar ihren Gläubigern.
Existenzvernichtungshaftung
Durchgriffshaftung
Haftung gegenüber
Der GmbH
Den Gesellschaftsgläubigern
Anspruchsinhalt
Ersatz des Eingriffsschadens
Erfüllung der Gesellschaftsschuld

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Max ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die 50.000 Euro auf ihrem einzigen Bankkonto hat und noch am selben Tag 40.000 Euro an Lieferanten zahlen muss. Er überweist sich ohne Gegenleistung 30.000 Euro, um damit seine privaten Schulden zu bezahlen. Max weiß, dass die GmbH weder weitere Mittel noch Kreditmöglichkeiten hat und wegen der Überweisung ihre fälligen Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen kann; er nimmt dies für seinen privaten Vorteil in Kauf. Er kann das Geld nicht zurückzahlen.

Trifft „Existenzvernichtungshaftung“ hier zu?

„Existenzvernichtungshaftung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer GmbH
    Max gehört zum erfassten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögensentzug ohne angemessenen Ausgleich
    Die GmbH verliert Geld, ohne dafür einen entsprechenden Wert zu erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung oder Vertiefung der Insolvenz
    Die Auszahlung verursacht die Zahlungsunfähigkeit der GmbH.
    erfüllt
  4. 4
    Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung
    Den Lieferanten fehlen infolge der Auszahlung die zur Bezahlung erforderlichen Gesellschaftsmittel.
    erfüllt
  5. 5
    Sittenwidriger, vorsätzlicher Eingriff
    Max entzieht der GmbH bewusst die benötigten Mittel zur privaten Bereicherung und akzeptiert ihre Zahlungsunfähigkeit.
    erfüllt
BFall B

Lea ist alleinige Gesellschafterin einer GmbH, die tatsächlich nur 50.000 Euro besitzt und heute 40.000 Euro an Lieferanten zahlen muss. Ein Mitarbeiter hat ihr einen nicht als Fälschung erkennbaren Banknachweis über weitere sofort verfügbare 500.000 Euro vorgelegt, dessen Echtheit sie nach sorgfältiger Prüfung für sicher hält. Sie lässt sich ohne Gegenleistung 30.000 Euro überweisen und bezahlt damit private Schulden; sie kann das Geld nicht zurückzahlen. Die GmbH hat keine weiteren Mittel oder Kreditmöglichkeiten und kann wegen der Auszahlung ihre fälligen Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen.

Trifft „Existenzvernichtungshaftung“ hier zu?

„Existenzvernichtungshaftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sittenwidriger, vorsätzlicher Eingriff

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer GmbH
    Lea gehört zum erfassten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögensentzug ohne angemessenen Ausgleich
    Der GmbH fließt für die Auszahlung tatsächlich kein entsprechender Wert zu.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung oder Vertiefung der Insolvenz
    Die Auszahlung verursacht objektiv die Zahlungsunfähigkeit der GmbH.
    erfüllt
  4. 4
    Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung
    Die Auszahlung verhindert die vollständige Bezahlung der Lieferanten.
    erfüllt
  5. 5
    Sittenwidriger, vorsätzlicher Eingriff
    Es fehlt jedenfalls am Schädigungsvorsatz, weil Lea sicher von ausreichenden zusätzlichen Zahlungsmitteln ausgeht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Existenzvernichtungshaftung wird ein unmittelbarer Anspruch der Gesellschaftsgläubiger gegen den Gesellschafter hergeleitet.

RichtigDer Anspruch steht der GmbH zu; die Existenzvernichtungshaftung ist eine Innenhaftung.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin lediglich fahrlässiger Eingriff wird für ausreichend gehalten.

RichtigDie Haftung erfordert einen vorsätzlichen Eingriff; Fahrlässigkeit genügt nicht.

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