Definitionen
Extensiver Notwehrexzess
§ 32 StGB · StrafrechtDer extensive Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter bei der Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet, indem er handelt, bevor der Angriff gegenwärtig ist oder nachdem er beendet ist; es fehlt somit an der Notwehrlage. Nach herrschender Meinung ist § 33 StGB jedenfalls auf den vorzeitigen extensiven Notwehrexzess weder unmittelbar noch analog anwendbar; beim nachzeitigen extensiven Notwehrexzess ist die Anwendung umstritten.
Auch eine zur Abwehr gedachte Handlung kann für Notwehr zu früh oder zu spät kommen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Mara schlägt Leon mehrfach ins Gesicht, stolpert dabei über einen Stuhl und bleibt bewusstlos liegen. Leon erkennt ihre Bewusstlosigkeit. 1Um weitere Schläge von Mara zu verhindern, tritt er ihr unmittelbar danach aus Angst gegen den Arm.
Trifft „Extensiver Notwehrexzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln zur Abwehr eines rechtswidrigen AngriffsLeon handelt zur Abwehr weiterer Schläge der zuvor rechtswidrig angreifenden Mara.
- 2erfülltHandeln vor Gegenwärtigkeit oder nach Beendigung des AngriffsBeim anschließenden Tritt ist der Angriff wegen Maras Bewusstlosigkeit bereits beendet.
Mara schlägt Leon mehrfach ins Gesicht und holt sofort zum nächsten Schlag aus. 1Leon stößt sie von sich weg, um den nächsten Schlag zu verhindern.
Trifft „Extensiver Notwehrexzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln zur Abwehr eines rechtswidrigen AngriffsLeon will die rechtswidrigen Schläge Maras abwehren.
- 2fehltHandeln vor Gegenwärtigkeit oder nach Beendigung des AngriffsMara setzt ihre Schläge fort, sodass Leon während eines gegenwärtigen Angriffs handelt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema