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Ex-nunc-Wirkung

Zivilrecht

Ex-nunc-Wirkung bezeichnet die Wirkung eines Rechtsakts oder einer Rechtsfolge, die erst ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts für die Zukunft gilt, ohne die rechtliche Lage für die Vergangenheit zu verändern (im Gegensatz zur rückwirkenden Ex-tunc-Wirkung).

Merksatz

Die zeitliche Grenze der Änderung entscheidet: Für die Vergangenheit bleibt die Rechtslage unverändert.

Wie unterscheiden sich Ex nunc und Ex tunc?Entscheidend ist, ob die Wirkung nur die Zukunft oder rückwirkend auch die Vergangenheit erfasst.
Ex-nunc-Wirkung
Ex-tunc-Wirkung
Zeitliche Richtung
Nur für die Zukunft
Rückwirkend
Vergangene Rechtslage
Bleibt unverändert
Wird rückwirkend verändert

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea hat seit Januar ein unbefristetes Musikabonnement, das sie laut Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen kann. Am 15. Juni teilt sie dem Anbieter mit, dass sie das Abonnement zum 30. Juni kündigt; die Nachricht geht ihm am selben Tag zu. Bis Ende Juni stellt der Anbieter die Musik wie vereinbart bereit, und Lea bezahlt alle bis dahin fälligen Beiträge.

Trifft „Ex-nunc-Wirkung“ hier zu?

„Ex-nunc-Wirkung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirkung eines Rechtsakts oder einer Rechtsfolge
    Die Kündigung ist ein einseitiger Rechtsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Nur zukünftige Wirkung ohne rückwirkende Änderung
    Die Kündigung beendet das Abonnement zum Monatsende, ohne die rechtliche Grundlage der bisherigen Leistungen rückwirkend zu verändern.
    erfüllt
BFall B

Jonas bietet Lara sein Fahrrad versehentlich für 30 Euro an, obwohl er 300 Euro schreiben wollte. Lara erklärt ihm gegenüber, dass sie das Fahrrad zu dem genannten Preis kauft. Unmittelbar nachdem Jonas den Tippfehler bemerkt, 1erklärt er Lara, dass er den Kauf wegen dieses Fehlers nicht gelten lassen will. Fahrrad und Geld sind noch nicht übergeben.

Trifft „Ex-nunc-Wirkung“ hier zu?

„Ex-nunc-Wirkung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nur zukünftige Wirkung ohne rückwirkende Änderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirkung eines Rechtsakts oder einer Rechtsfolge
    Die Erklärung ist eine Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums und damit ein Rechtsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Nur zukünftige Wirkung ohne rückwirkende Änderung
    Die unverzüglich erklärte Anfechtung führt dazu, dass der Kaufvertrag rückwirkend als von Anfang an nichtig anzusehen ist.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Kündigung mit Ex-nunc-Wirkung wird gefolgert, dass bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen allein deshalb zurückzugewähren sind.

RichtigDie Kündigung verändert die rechtliche Grundlage der bisherigen Leistungen nicht rückwirkend; eine Rückabwicklung folgt nicht allein aus ihr.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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