Definitionen
Ex-tunc-Wirkung
ZivilrechtDie ex-tunc-Wirkung bezeichnet die rückwirkende Wirkung einer Rechtsfolge auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts oder des Eintritts des maßgeblichen Ereignisses, sodass die Rechtsfolge rechtlich bereits ab diesem Zeitpunkt gilt.
Entscheidend ist, dass die Rechtsfolge rechtlich schon ab dem ursprünglichen Zeitpunkt gilt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna will Ben ihr Fahrrad für 500 Euro anbieten, schreibt ihm aber versehentlich 50 Euro. Ben kennt Annas eigentliche Preisvorstellung nicht und nimmt das Angebot an. Als Anna den Tippfehler am nächsten Tag bemerkt, erklärt sie Ben sofort, dass sie den Vertrag wegen dieses Fehlers nicht gelten lassen will.
Trifft „Ex-tunc-Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEintritt einer RechtsfolgeAnnas wirksame Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrags.
- 2erfülltRückwirkung auf den ursprünglichen ZeitpunktDie Nichtigkeit erfasst nach § 142 Abs. 1 BGB bereits den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ben reinigt seit Januar gegen monatliche Bezahlung Annas Büro. 1Im Juni vereinbaren beide, ihre Zusammenarbeit sofort zu beenden. Sie halten ausdrücklich fest, dass ihre Vereinbarungen für die vergangene Zeit unverändert gelten und bisherige Leistungen nicht rückgängig gemacht werden.
Trifft „Ex-tunc-Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEintritt einer RechtsfolgeDie Vereinbarung beendet die vertraglichen Leistungspflichten für die Zukunft.
- 2fehltRückwirkung auf den ursprünglichen ZeitpunktDie Beendigung wirkt nicht auf den Vertragsschluss zurück, sondern lässt die bisherige Vertragszeit unberührt.
Typische Fehler
FehlerEx-tunc-Wirkung stets mit der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts gleichsetzen.
RichtigDer Begriff beschreibt die zeitliche Rückwirkung, nicht den Inhalt der Rechtsfolge; auch Wirksamkeit kann rückwirkend eintreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema