Definitionen
Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB
§ 833 S. 2 BGB · ZivilrechtDer Halter eines Haustieres, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters zu dienen bestimmt ist, kann sich gemäß § 833 S. 2 BGB von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
Auch bei Aufsichtsfehlern bleibt eine Entlastung möglich, wenn der Schaden bei sorgfältiger Aufsicht ebenfalls eingetreten wäre.
- 1HaftungsvoraussetzungenHaltereigenschaft, Rechtsgutsverletzung und die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr prüfen.
- 2Exkulpation nach Satz 2Bei begünstigten Haustieren den Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit prüfen.
- 3SchadensumfangWenn die Haftung bestehen bleibt, den ersatzfähigen Schaden bestimmen.
- 1Haftungsvoraussetzungen Haltereigenschaft, Rechtsgutsverletzung und die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr prüfen.
- 2Exkulpation nach Satz 2 Bei begünstigten Haustieren den Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit prüfen.
- 3Schadensumfang Wenn die Haftung bestehen bleibt, den ersatzfähigen Schaden bestimmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara hält ein Pferd 2ausschließlich für ihren gewerblichen Reitunterricht. Beim Führen auf einem breiten Weg scheut es unvermittelt, springt seitwärts und trifft Leons geparktes Auto mit einem Huf. 3Eine lückenlose Videoaufnahme zeigt, dass Mara ein intaktes Halfter mit Führstrick verwendet, mehrere Meter Abstand zum Auto hält und sofort auf das Scheuen reagiert. Ein Sachverständiger erläutert im Prozess anhand der Aufnahme, dass nach dem bisherigen Verhalten des Pferdes und den örtlichen Verhältnissen keine weiteren Vorsichtsmaßnahmen erforderlich waren.
Trifft „Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHaltung eines HaustieresDas von Mara gehaltene Pferd ist ein Haustier.
- 2erfülltBestimmung für Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des HaltersDas Pferd ist für Maras Erwerbstätigkeit bestimmt.
- 3erfülltNachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit eines AufsichtsfehlersVideoaufnahme und Gutachten weisen die unter diesen Umständen erforderliche Aufsicht nach.
1Mara hält ein Pferd 2ausschließlich für ihren gewerblichen Reitunterricht. Auf einem Weg scheut es, springt zur Seite und beschädigt mit einem Huf Leons geparktes Auto. Im Prozess lässt sich weder klären, wie Mara das Pferd beaufsichtigt hat, noch, ob es das Auto auch bei sorgfältiger Aufsicht beschädigt hätte.
Trifft „Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHaltung eines HaustieresDas von Mara gehaltene Pferd ist ein Haustier.
- 2erfülltBestimmung für Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des HaltersDas Pferd ist für Maras Erwerbstätigkeit bestimmt.
- 3fehltNachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit eines AufsichtsfehlersMara kann weder sorgfältige Aufsicht noch den gleichen Schadenseintritt bei sorgfältiger Aufsicht nachweisen.
Typische Fehler
FehlerFür jedes Haustier wird die Möglichkeit einer Entlastung angenommen.
RichtigDas Haustier muss für berufliche Zwecke, eine Erwerbstätigkeit oder den Unterhalt seines Halters bestimmt sein.
FehlerDie geschädigte Person müsse beweisen, dass der Halter bei der Aufsicht unvorsichtig war.
RichtigDer Halter muss einen der beiden Entlastungsnachweise führen; eine ungeklärte Aufsichtslage genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema