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Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB

§ 833 S. 2 BGB · Zivilrecht

Der Halter eines Haustieres, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters zu dienen bestimmt ist, kann sich gemäß § 833 S. 2 BGB von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Merksatz

Auch bei Aufsichtsfehlern bleibt eine Entlastung möglich, wenn der Schaden bei sorgfältiger Aufsicht ebenfalls eingetreten wäre.

Wo steht die Entlastung des Tierhalters?Zuerst werden die Haftungsvoraussetzungen geprüft, dann die mögliche Entlastung und anschließend der Schadensumfang.
  1. 1
    Haftungsvoraussetzungen
    Haltereigenschaft, Rechtsgutsverletzung und die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr prüfen.
  2. 2
    Exkulpation nach Satz 2
    Bei begünstigten Haustieren den Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit prüfen.
  3. 3
    Schadensumfang
    Wenn die Haftung bestehen bleibt, den ersatzfähigen Schaden bestimmen.
  1. 1
    Haftungsvoraussetzungen Haltereigenschaft, Rechtsgutsverletzung und die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr prüfen.
  2. 2
    Exkulpation nach Satz 2 Bei begünstigten Haustieren den Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit prüfen.
  3. 3
    Schadensumfang Wenn die Haftung bestehen bleibt, den ersatzfähigen Schaden bestimmen.
Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara hält ein Pferd 2ausschließlich für ihren gewerblichen Reitunterricht. Beim Führen auf einem breiten Weg scheut es unvermittelt, springt seitwärts und trifft Leons geparktes Auto mit einem Huf. 3Eine lückenlose Videoaufnahme zeigt, dass Mara ein intaktes Halfter mit Führstrick verwendet, mehrere Meter Abstand zum Auto hält und sofort auf das Scheuen reagiert. Ein Sachverständiger erläutert im Prozess anhand der Aufnahme, dass nach dem bisherigen Verhalten des Pferdes und den örtlichen Verhältnissen keine weiteren Vorsichtsmaßnahmen erforderlich waren.

Trifft „Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ hier zu?

„Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Haltung eines Haustieres
    Das von Mara gehaltene Pferd ist ein Haustier.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung für Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des Halters
    Das Pferd ist für Maras Erwerbstätigkeit bestimmt.
    erfüllt
  3. 3
    Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit eines Aufsichtsfehlers
    Videoaufnahme und Gutachten weisen die unter diesen Umständen erforderliche Aufsicht nach.
    erfüllt
BFall B

1Mara hält ein Pferd 2ausschließlich für ihren gewerblichen Reitunterricht. Auf einem Weg scheut es, springt zur Seite und beschädigt mit einem Huf Leons geparktes Auto. Im Prozess lässt sich weder klären, wie Mara das Pferd beaufsichtigt hat, noch, ob es das Auto auch bei sorgfältiger Aufsicht beschädigt hätte.

Trifft „Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ hier zu?

„Exkulpation nach § 833 S. 2 BGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit eines Aufsichtsfehlers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Haltung eines Haustieres
    Das von Mara gehaltene Pferd ist ein Haustier.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung für Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des Halters
    Das Pferd ist für Maras Erwerbstätigkeit bestimmt.
    erfüllt
  3. 3
    Nachweis sorgfältiger Aufsicht oder fehlender Ursächlichkeit eines Aufsichtsfehlers
    Mara kann weder sorgfältige Aufsicht noch den gleichen Schadenseintritt bei sorgfältiger Aufsicht nachweisen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür jedes Haustier wird die Möglichkeit einer Entlastung angenommen.

RichtigDas Haustier muss für berufliche Zwecke, eine Erwerbstätigkeit oder den Unterhalt seines Halters bestimmt sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie geschädigte Person müsse beweisen, dass der Halter bei der Aufsicht unvorsichtig war.

RichtigDer Halter muss einen der beiden Entlastungsnachweise führen; eine ungeklärte Aufsichtslage genügt dafür nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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