Definitionen
Erkundigungspflicht
§ 17 StGB · StrafrechtEine Erkundigungspflicht besteht, wenn der Täter aufgrund konkreter Umstände Anlass hat, die rechtliche Zulässigkeit seines Verhaltens zu klären, und eine verlässliche, sachkundige Auskunft für ihn zumutbar erreichbar ist. Unterlässt er die gebotene Erkundigung, begründet dies die Vermeidbarkeit seines Verbotsirrtums nur, wenn die Erkundigung ihm die Einsicht in das Unrecht seines Verhaltens vermittelt hätte.
Für die Vermeidbarkeit zählt, ob die gebotene Erkundigung zur Unrechtseinsicht geführt hätte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna will ein Telefonat mit ihrem Vermieter heimlich aufnehmen, um später einen Beweis für seine mündlichen Zusagen zu haben. 1Nach einer Warnung ihrer Freundin ist Anna unsicher, 2ob sie das Gespräch dafür aufzeichnen darf. 3Eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin bietet ihr noch am selben Tag eine kostenlose Beratung anhand aller Einzelheiten an.
Trifft „Erkundigungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter Anlass zur KlärungDie Warnung und Annas dadurch ausgelöste Zweifel geben einen konkreten Anlass zur Klärung.
- 2erfülltKlärungsbedarf zur rechtlichen ZulässigkeitAnna kennt alle Umstände und zweifelt nur daran, ob ihr Beweiszweck die heimliche Aufnahme rechtlich erlaubt.
- 3erfülltZumutbar erreichbare, verlässliche und sachkundige AuskunftAnna kann vor ihrem Handeln ohne Kosten fachkundigen Rat auf vollständiger Tatsachengrundlage erhalten.
Anna will ihr eigenes Fahrrad aus dem gemeinsamen Fahrradkeller holen. 1Dort stehen zwei Fahrräder desselben Modells, deren Namensaufkleber abgerissen sind. Sie weiß deshalb nicht, welches Rad ihr gehört, und will die Rahmennummern vergleichen. Anna weiß, dass sie Bens Fahrrad nicht ohne seine Erlaubnis mitnehmen darf; 3eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin könnte sie sofort kostenlos anhand aller Einzelheiten beraten.
Trifft „Erkundigungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter Anlass zur KlärungDie gleich aussehenden Fahrräder und fehlenden Aufkleber geben Anlass, ihre Zuordnung zu klären.
- 2fehltKlärungsbedarf zur rechtlichen ZulässigkeitAnna kennt das rechtliche Verbot und ist nur über die tatsächliche Zuordnung der Fahrräder unsicher.
- 3erfülltZumutbar erreichbare, verlässliche und sachkundige AuskunftFachkundiger Rechtsrat wäre ohne zeitliche oder finanzielle Hürden erreichbar.
Typische Fehler
FehlerEine Erkundigungspflicht wird erst angenommen, wenn der Täter sich einer Auskunft absichtlich entzieht.
RichtigDie Pflicht hängt vom konkreten rechtlichen Klärungsbedarf und der zumutbaren Erreichbarkeit geeigneter Auskunft ab, nicht von einer absichtlichen Verweigerung.
FehlerAus der unterlassenen Erkundigung wird ohne Weiteres auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum geschlossen.
RichtigEs muss zusätzlich geprüft werden, ob die gebotene Erkundigung dem Täter die fehlende Unrechtseinsicht vermittelt hätte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata